In Basel ist eine richtungsweisende Entscheidung für die Entwicklung des Roche Südareals gefallen. Der Grosse Rat des Stadtkantons hat den Bebauungsplan ohne zusätzliche Auflagen genehmigt. Dies ermöglicht Roche den Abriss des bestehenden Bürohochhauses «Bau 52» und die Option für einen dritten Turm, während der Park nicht öffentlich zugänglich gemacht werden muss.
Wichtige Punkte
- Der Grosse Rat Basel-Stadt genehmigt den Bebauungsplan für das Roche Südareal.
- Das Hochhaus «Bau 52» darf trotz ISOS-Einstufung abgerissen werden.
- Roche muss den Park auf dem Areal nicht für die Öffentlichkeit öffnen.
- Die Errichtung eines dritten, 221 Meter hohen Turms ist nun eine Option.
- Der Bau 52 wurde in den frühen 1960er Jahren von Architekt Roland Rohn entworfen.
Grünes Licht für Roche-Entwicklung am Südareal
Nach intensiven Diskussionen hat der Grosse Rat von Basel-Stadt den Bebauungsplan für das Südareal des Pharmakonzerns Roche genehmigt. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt für die zukünftige Gestaltung des Areals zwischen Grenzacherstrasse und Solitude-Promenade.
Die Genehmigung erlaubt Roche, bestehende Forschungs- und Bürogebäude zurückzubauen. Zudem erhält das Unternehmen die Möglichkeit, einen dritten, 221 Meter hohen Turm zu errichten. Die Realisierung dieses Turms ist laut Roche derzeit jedoch noch kein Thema.
Faktencheck
- Das Südareal von Roche ist im nationalen Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit Erhaltungsziel A verzeichnet.
- Der Bau 52 wurde Anfang der 1960er Jahre vom Zürcher Architekten Roland Rohn geplant.
- Rohn ist auch bekannt für das UBS-Gebäude am Paradeplatz in Zürich.
Abriss des «Bau 52» sorgt für Diskussionen
Einer der umstrittensten Punkte des Bebauungsplans war der geplante Abriss des Bürohochhauses «Bau 52». Dieses Gebäude ist nicht nur Teil des gesamten Südareals, das im nationalen Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) mit Erhaltungsziel A eingestuft ist, sondern wurde auch von prominenten Architekten als erhaltenswert betrachtet.
Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) des Parlaments hatte sich mit knapper Mehrheit für den Erhalt des Bau 52 ausgesprochen. Ihre Empfehlung sah eine Anpassung des Bebauungsplans vor, die den Abriss verhindert hätte. Der Grosse Rat folgte dieser Empfehlung jedoch nicht.
"Die Entscheidung des Grossen Rates ermöglicht Roche nun eine zukunftsorientierte Entwicklung des Areals, birgt aber auch den Verlust eines architektonisch bedeutenden Gebäudes."
Architektonische Bedeutung und Proteste
Der Bau 52 wurde in den frühen 1960er Jahren von dem bekannten Zürcher Architekten Roland Rohn entworfen. Rohns Werk umfasst auch das markante UBS-Gebäude am Paradeplatz in Zürich. Viele Fachleute und Architekturinteressierte sahen im Bau 52 ein wichtiges Zeugnis der Nachkriegsmoderne und ein prägendes Element der Basler Stadtlandschaft.
Trotz des Engagements von Architekten und anderen Befürwortern für den Erhalt, hat der Grosse Rat entschieden, dass der Abriss im Rahmen der Gesamtentwicklung des Areals zulässig ist. Dies unterstreicht die Priorität, die der Pharmakonzern Roche der Modernisierung und Erweiterung seiner Infrastruktur beimisst.
Keine öffentliche Zugänglichkeit des Parks
Ein weiterer Aspekt, der im Vorfeld der Abstimmung diskutiert wurde, war die Frage der öffentlichen Zugänglichkeit des Parks auf dem Roche-Areal. Die Kommission hatte auch hier vorgeschlagen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass der Park für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Auch diese Forderung wurde vom Grossen Rat abgelehnt. Der Park bleibt somit weiterhin nicht öffentlich zugänglich. Dies bedeutet, dass das Gelände primär der Nutzung durch Roche-Mitarbeiter vorbehalten bleibt.
Hintergrund zum ISOS
Das ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) ist ein Bundesinventar, das die wertvollsten Siedlungen der Schweiz erfasst. Es dient als Planungsinstrument und soll dazu beitragen, die Identität und Qualität der Ortsbilder zu erhalten. Die Einstufung mit Erhaltungsziel A bedeutet, dass die Substanz und Struktur des Ortsbildes in hohem Masse zu schützen sind.
Umweltauflagen und zukünftige Entwicklung
Neben den Debatten um den Bau 52 und die Parknutzung umfassten die von der Kommission empfohlenen Vorgaben für den Bebauungsplan auch Normen zur Minimierung der Treibhausgasemissionen bei Erstellung und Betrieb neuer Gebäude auf dem Südareal.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern Roche diese Aspekte in seinen zukünftigen Bauvorhaben berücksichtigt. Die Genehmigung des Bebauungsplans gibt dem Pharmakonzern nun die notwendige Planungssicherheit für seine langfristigen Projekte in Basel.
Die Stadt Basel steht vor einer kontinuierlichen Entwicklung, bei der die Balance zwischen wirtschaftlicher Expansion und dem Erhalt historischer Bausubstanz immer wieder neu verhandelt werden muss. Die aktuelle Entscheidung zugunsten von Roche zeigt, welche Prioritäten in diesem spezifischen Fall gesetzt wurden.





