Basel-Stadt und die französische Region Grand Est haben eine neue Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Diese ermöglicht es, medizinische Notfälle aus dem südlichen Elsass direkt im Universitätsspital Basel (USB) zu behandeln. Die Kosten übernimmt die französische Krankenversicherung. Damit verbessert sich der Zugang zu schneller und hochwertiger Notfallversorgung für Patienten aus der Nachbarregion.
Wichtige Punkte
- Medizinische Notfälle aus dem Département Haut-Rhin werden am USB behandelt.
- Die französische Krankenversicherung übernimmt die Kosten direkt.
- Die Vereinbarung umfasst auch Nachbehandlungen bis zu drei Monaten.
- Ein ähnliches Abkommen für Kindernotfälle ist in Planung.
Soforthilfe für lebensbedrohliche Fälle
Die neue Vereinbarung konzentriert sich auf lebensbedrohliche Notfälle und Situationen, in denen eine schnelle Behandlung entscheidend ist. Ohne sofortige medizinische Hilfe könnten die Genesungschancen der Patienten beeinträchtigt sein. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung für die Bevölkerung im südlichen Elsass dar, da das Universitätsspital Basel oft schneller erreichbar ist als weiter entfernte französische Krankenhäuser.
Die Entscheidung über eine Verlegung trifft ausschliesslich der diensthabende Notarzt des SAMU 68, der französischen Rettungsleitstelle. Eine solche Verlegung erfolgt immer in enger Absprache mit dem Notfallzentrum des Universitätsspitals Basel. Dies stellt sicher, dass die Kapazitäten des USB optimal genutzt werden und eine reibungslose Aufnahme gewährleistet ist.
Faktencheck
- Die Vereinbarung trat am Tag der Unterzeichnung in Kraft.
- Sie basiert auf einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich.
- Als Vorbild diente eine ähnliche Vereinbarung zwischen Genf und Haute-Savoie.
Direkte Kostenübernahme durch französische Versicherung
Ein zentraler Bestandteil des Abkommens ist die direkte Abgeltung der Behandlungskosten durch die französische Krankenversicherung. Patienten und ihre Angehörigen müssen sich somit nicht um die finanzielle Abwicklung kümmern, was den Prozess erheblich vereinfacht. Diese Regelung deckt auch notwendige Weiterbehandlungen ab, die sich aus der Ersthospitalisation ergeben, für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten.
Die Vertragsparteien auf Schweizer Seite sind das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und das Universitätsspital Basel. Für Frankreich sind dies die Agence Régionale de Santé (ARS) Grand Est, die Caisse Primaire d’Assurance Maladie (CPAM) de Haute-Savoie und die Groupe Hospitalier de la Région de Mulhouse et Sud-Alsace (GHRMSA). Diese breite Beteiligung unterstreicht die Bedeutung der Kooperation.
„Diese Vereinbarung ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung des Zugangs zu rascher und hochstehender Notfallversorgung für Patienten aus dem Südelsass. Wir freuen uns, dass wir dies noch vor den Weihnachtstagen umsetzen konnten.“
Vorteile für die Grenzregion
Die geografische Nähe Basels zum südlichen Elsass macht das Universitätsspital zu einer idealen Anlaufstelle für medizinische Notfälle. Lange Anfahrtswege zu französischen Kliniken können in kritischen Situationen wertvolle Zeit kosten. Durch die neue Vereinbarung verkürzt sich die Zeit bis zur Behandlung, was die Überlebenschancen und die Genesungsaussichten der Patienten deutlich verbessert.
Diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärkt die medizinische Infrastruktur in der gesamten Region. Sie zeigt auch, wie internationale Kooperationen im Gesundheitswesen zum direkten Nutzen der Bevölkerung beitragen können. Die beteiligten Behörden haben sich gemeinsam für eine pragmatische und patientenorientierte Lösung eingesetzt.
Hintergrund der Kooperation
Die Idee für diese Vereinbarung entstand bei einem Treffen zwischen dem Vorsteher des Basler Gesundheitsdepartements und der Generaldirektorin der ARS Grand Est. Ziel war es, im Rahmen des bestehenden Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich, eine bessere Notfallversorgung zu schaffen.
Die bestehende Notfallvereinbarung zwischen den Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG) und der Haute-Savoie diente dabei als erfolgreiches Modell. Diese Erfahrungen wurden genutzt, um ein massgeschneidertes Abkommen für die Region Basel und das Elsass zu entwickeln.
Ausblick: Abkommen für Kindernotfälle in Arbeit
Die positiven Erfahrungen und der Erfolg dieser Vereinbarung sollen weiter ausgebaut werden. In den Gesprächen wurde bereits vereinbart, ein analoges Abkommen für pädiatrische Notfälle zu erarbeiten. Dieses soll mit dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) abgeschlossen werden.
Ein solches Abkommen würde sicherstellen, dass auch Kinder aus dem südlichen Elsass im Notfall schnell und unkompliziert im UKBB behandelt werden können. Die nötigen Vertragsparteien prüfen dieses Vorhaben derzeit, und die Arbeiten laufen auf Hochtouren. Dies unterstreicht das langfristige Engagement für eine umfassende grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der Region.
- Zukünftige Pläne: Abkommen für pädiatrische Notfälle mit dem UKBB.
- Ziel: Schnelle Versorgung auch für junge Patienten aus dem Elsass.
- Status: In Arbeit, Genehmigung durch Vertragsparteien steht aus.





