Das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) benötigt zusätzliche finanzielle Unterstützung. Eine deutliche Erhöhung der Kantonsbeiträge ist notwendig, um Liquiditätsprobleme abzuwenden. Die finanzielle Lage hat sich in den letzten Jahren aufgrund gestiegener Personalkosten, niedriger ambulanter Tarife und eines strukturellen Defizits verschärft.
Wichtige Punkte
- Der Kanton Baselland beantragt eine Erhöhung der jährlichen Zahlungen um 3,35 Millionen Franken für das UKBB.
- Die zusätzlichen Mittel, bekannt als Transformationsbeitrag, sind für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehen.
- Insgesamt sollen in dieser Vierjahresperiode 42,4 Millionen Franken an das Spital fliessen.
- Niedrige Tarife für ambulante Leistungen decken nur etwa 65 Prozent der tatsächlichen Kosten.
- Die Kantone Aargau, Jura und Solothurn beteiligen sich bisher nicht an den Kosten für die Behandlung ihrer Kinder.
Finanzielle Lage des UKBB verschlechtert sich
Die wirtschaftliche Situation des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) hat sich in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Mehrere Faktoren tragen zu dieser Entwicklung bei. Dazu gehören insbesondere die gestiegenen Personalkosten, die einen wesentlichen Anteil der Betriebsausgaben ausmachen. Hinzu kommen die niedrigen ambulanten Tarife, welche die effektiven Kosten der erbrachten Leistungen nicht decken.
Dieses strukturelle Defizit führte zuletzt dazu, dass das Eigenkapital des Spitals angegriffen wurde. Um die Liquidität des UKBB zu sichern und eine Wertberichtigung zu verhindern, ergreift der Kanton Baselland Massnahmen. Der Regierungsrat hat einen Antrag zur Erhöhung der Zahlungen gestellt.
Faktencheck
- Jährliche Unterdeckung: Die Unterdeckung im spitalambulanten Bereich beträgt rund 5,7 Millionen Franken pro Jahr.
- Kostendeckung: Ambulante Tarife decken lediglich etwa 65 Prozent der tatsächlichen Kosten.
- Ausserkantonale Kosten: 2024 beliefen sich die Kosten für Kinderbehandlungen ausserkantonaler Patienten auf etwa 5 Millionen Franken.
Antrag auf Transformationsbeitrag
Der Baselbieter Regierungsrat beantragt für die Jahre 2026 bis 2029 eine Erhöhung der jährlichen Zahlungen an das UKBB um 3,35 Millionen Franken. Dieser sogenannte Transformationsbeitrag soll dem Spital helfen, die finanzielle Schieflage zu überwinden. Über die gesamte Vierjahresperiode belaufen sich die zusätzlichen Mittel auf 42,4 Millionen Franken.
Bereits heute zahlt der Kanton Baselland jährlich 7,26 Millionen Franken für sogenannte gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL). Diese umfassen essenzielle Bereiche wie die Ausbildung von Assistenzärzten und -ärztinnen, den Betrieb des Perinatalzentrums sowie die Deckung von Unterfinanzierungen im spitalambulanten Bereich.
«Die direkte Abgeltung der unterdeckten Leistungen ist die einzige wirkungsvolle Form der Unterstützung», hält der Regierungsrat in seiner Vorlage fest.
Der zusätzliche Beitrag ist zeitlich befristet. Er soll dem UKBB ermöglichen, bis spätestens 2030 wieder finanziell unabhängig zu sein. Die Trägerkantone Baselland und Basel-Stadt wollen das Defizit zu gleichen Teilen tragen.
Kritische Stimmen aus der Kommission
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) des Landrats hat die Vorlage mehrheitlich gutgeheissen. Es gab jedoch kritische Anmerkungen. Die explizit bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) seien unbestritten, heisst es im Kommissionsbericht. Der Transformationsbeitrag wurde jedoch kritischer betrachtet.
Ein Hauptkritikpunkt war, dass dieser Beitrag nicht direkt an Massnahmen zur Effizienzsteigerung gebunden ist. Obwohl die Direktion ein Monitoring angekündigt hat, liegen die Ergebnisse noch nicht vor. Dies birgt ein Risiko: Der Kanton sichert die Liquidität, ohne Gewissheit über die Wirksamkeit der Massnahmen zur Kostensenkung.
Hintergrundinformationen
Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) sind Leistungen, die ein Spital im öffentlichen Interesse erbringt, aber nicht kostendeckend über die üblichen Tarife finanziert werden können. Dazu gehören beispielsweise spezialisierte Notfalldienste, Forschung und Lehre sowie die Versorgung seltener Krankheiten.
Ambulante Leistungen und fehlende externe Beiträge
Ein zentraler Streitpunkt in der Diskussion ist die chronische Unterfinanzierung der ambulanten Leistungen. Die Kommission stellte fest, dass die aktuellen Tarife nur etwa 65 Prozent der effektiven Kosten decken. Diese Schieflage ist seit Jahren bekannt und ungelöst. Auch das neue Tarifsystem Tardoc, das 2026 eingeführt werden soll, wird voraussichtlich keine grundlegende Änderung bringen.
Einige Parlamentarier forderten eine stärkere finanzielle Beteiligung der Nachbarkantone. Die Kantone Aargau, Jura und Solothurn profitieren von den Leistungen des UKBB, leisten aber keine Beiträge zum Defizitausgleich. Allein im Jahr 2024 verursachten Behandlungen von Kindern aus diesen Kantonen Kosten von rund 5 Millionen Franken. Diese Kosten tragen bisher ausschliesslich die beiden Basel.
Strukturelle Probleme bleiben bestehen
Trotz der breiten Zustimmung zum kurzfristigen Hilfspaket herrschte in der Kommission Einigkeit: Die eigentlichen Ursachen der finanziellen Probleme liegen tiefer. Die Versorgung mit niederschwelligen, dezentralen kindermedizinischen Angeboten im Baselbiet gilt als unzureichend. Dies führt dazu, dass viele «leichtere Fälle» im UKBB landen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion prüft daher die Schaffung regionaler Abend- und Wochenendangebote. Solche Angebote könnten dazu beitragen, das UKBB zu entlasten und die Kosten zu senken.
Am Ende stimmte die Kommission der Vorlage mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Das Fazit der VGK ist klar: Der Kanton kann das Spital nicht fallen lassen, muss aber gleichzeitig auf rasche strukturelle Verbesserungen drängen. Die Entscheidung des Landrats über die Vorlage wird voraussichtlich im Herbst fallen.