Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat kürzlich erschreckende Ergebnisse einer Untersuchung von Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids veröffentlicht. Von 32 getesteten Produkten waren lediglich drei konform mit den geltenden Vorschriften. Bei 91 Prozent der Proben wurden mindestens eine oder sogar mehrere Abweichungen festgestellt, die von überhöhten Nikotinwerten bis hin zu reproduktionstoxischen Substanzen reichten.
Wichtige Erkenntnisse
- 91 Prozent der getesteten E-Zigaretten und E-Liquids zeigten Mängel.
- 21 Produkte erhielten ein sofortiges Verkaufsverbot.
- Überhöhte Nikotin- und Bleigehalte sowie reproduktionstoxische Stoffe wurden gefunden.
- Kühlmittel in den Liquids sind oft nicht gekennzeichnet, ihre Toxizität ist wenig erforscht.
- Das Kantonale Laboratorium fordert mehr Selbstkontrolle von Händlern und Importeuren.
Ergebnisse der aktuellen Kontrolle sind alarmierend
Die jüngste Kampagne des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt konzentrierte sich auf den Markt für E-Zigaretten und Nachfüll-Liquids. Insgesamt wurden 32 Produkte genau untersucht. Darunter waren 23 nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten, drei gebrauchsfertige Kartuschen mit Nikotin sowie je drei nikotinfreie und nikotinhaltige Nachfüll-Liquids. Das Fazit ist eindeutig: Die meisten Produkte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Die Prüfer stellten bei einem Grossteil der Proben erhebliche Mängel fest. Dies führte zu 21 sofortigen Verkaufsverboten. Die Bandbreite der festgestellten Probleme war gross und betraf verschiedene Aspekte der Produktsicherheit und Kennzeichnung.
Faktencheck E-Zigaretten
- Anzahl der Proben: 32
- Konforme Produkte: 3
- Produkte mit Abweichungen: 29 (91%)
- Verkaufsverbote: 21
Gefährliche Inhaltsstoffe und falsche Kennzeichnung
Die festgestellten Abweichungen sind besorgniserregend. In einigen Fällen überstieg das Flüssigkeitsvolumen in den Einweg-E-Zigaretten den zulässigen Höchstwert. Andere Produkte wiesen einen zu hohen Bleigehalt im Lot der Elektronik auf. Besonders kritisch sind die Funde von zu hohen Nikotingehalten und sogar reproduktionstoxischen Substanzen, die die Gesundheit der Konsumenten direkt gefährden können.
Ein weiteres Problem ist die mangelhafte Kennzeichnung. Bei 25 Proben wurden Kühlmittel in den Liquids nachgewiesen, die nicht ordnungsgemäss deklariert waren. Die Langzeitwirkungen dieser Substanzen beim Inhalieren sind kaum erforscht. Experten warnen vor den potenziellen Risiken, da die Toxizität dieser Kühlmittel noch unklar ist.
«Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass zur inhalativen Toxizität dieser Kühlmittel wenig bekannt ist. Es wäre daher angezeigt, dass die Industrie dies solide abklärt und die Resultate transparent kommuniziert», so das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt in seiner Mitteilung.
Langzeitfolgen und frühere Warnungen
Die Auswirkungen des Dampfens von E-Zigaretten auf die Lunge sind noch nicht vollständig verstanden. Das Kantonale Laboratorium weist darauf hin, dass es noch Jahre dauern wird, bis aus Krankheitsfällen von Konsumenten verlässliche Schlussfolgerungen zur Toxizität und Langzeitwirkung der E-Liquid-Inhaltsstoffe gezogen werden können. Bereits in den USA wurden bis Februar 2020 über 2800 Fälle von Lungenschädigungen im Zusammenhang mit E-Zigaretten dokumentiert, darunter 68 Todesfälle.
Schon im Jahr 2023 hatte das Kantonale Laboratorium ähnliche Tests durchgeführt. Damals wies jede einzelne Probe mindestens eine Nicht-Konformität auf. Sieben Produkte mussten damals vom Markt genommen werden. Die aktuelle Situation zeigt nur eine minimale Verbesserung, was die Notwendigkeit weiterer Kontrollen unterstreicht.
Neues Tabakproduktegesetz seit Oktober 2024
Das am 1. Oktober 2024 in Kraft getretene Tabakproduktegesetz (TabPG) regelt in der Schweiz den Handel mit Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten. Es umfasst Vorschriften zu Inhaltsstoffen und Kennzeichnung. Eine Übergangsfrist von einem Jahr erlaubte den Import von Produkten nach altem Recht. Nach Ablauf dieser Frist sind verschärfte Kontrollen des Marktes notwendig.
Forderungen an Importeure und Händler
Angesichts der besorgniserregenden Ergebnisse fordert das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt von Importeuren und Händlern, ihrer Pflicht zur Selbstkontrolle ernsthaft nachzukommen. Sie müssen ihre Produkte proaktiv auf kritische Punkte prüfen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört auch die korrekte Entrichtung der vorgezogenen Recyclinggebühr, die bei elf Proben nicht erfolgt war.
Händler sind zudem verpflichtet, keine Produkte nach Ablauf der Haltbarkeit zu verkaufen. Dies war bei vier der getesteten Proben der Fall. Solche Verstösse gefährden nicht nur die Konsumenten, sondern untergraben auch das Vertrauen in den Markt.
Weitere Kontrollen sind geplant
Aufgrund der anhaltend schlechten Ergebnisse wird das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt den Markt für E-Zigaretten und E-Liquids weiterhin engmaschig kontrollieren. Diese Massnahmen sind entscheidend, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und sicherzustellen, dass nur konforme Produkte auf dem Markt erhältlich sind. Die Behörden betonen die Wichtigkeit einer transparenten Kommunikation seitens der Industrie bezüglich der Inhaltsstoffe und ihrer potenziellen Risiken.
Die kontinuierliche Überwachung soll sicherstellen, dass sowohl neue als auch bereits etablierte Produkte den strengen Anforderungen des Tabakprodukte- und Chemikalienrechts genügen. Verbraucher sollten beim Kauf von E-Zigaretten und Liquids besonders auf die Kennzeichnung achten und bei Unsicherheiten den Konsum kritisch hinterfragen.
Was Konsumenten beachten sollten
- Achten Sie auf eine vollständige und klare Kennzeichnung der Inhaltsstoffe.
- Kaufen Sie Produkte nur von vertrauenswürdigen Händlern.
- Prüfen Sie das Haltbarkeitsdatum der Liquids.
- Seien Sie sich der potenziellen Gesundheitsrisiken bewusst, auch wenn Langzeitstudien noch ausstehen.





