Ein Streit um laute Musik in einer S-Bahn zwischen Basel und Olten eskalierte vor fünf Jahren in einer brutalen Messerstecherei. Ein junger Mann erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen am Arm und an der Schulter. Der Beschuldigte wurde nun in Abwesenheit zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und des Landes verwiesen.
Wichtige Erkenntnisse
- Streit in S-Bahn wegen lauter Musik führte zu Messerangriff.
- Opfer erlitt lebensgefährliche Stichverletzungen am Arm und an der Schulter.
- Der Täter wurde in Abwesenheit zu drei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
- Zudem erfolgte eine Landesverweisung für zehn Jahre.
- Der Beschuldigte machte Notwehr geltend, was das Gericht jedoch nicht anerkannte.
Die Eskalation in der S-Bahn
Der Vorfall ereignete sich vor rund fünf Jahren auf der Strecke von Basel in Richtung Olten. Im hintersten Abteil sassen drei junge Männer, im zweithintersten zwei. Einer der beiden, ein damals 19-jähriger Somalier, spielte laut Musik über sein Handy ab. Zeugenaussagen zufolge störte die Lautstärke mehrere Fahrgäste.
Stefan G., Mitglied der Dreiergruppe, forderte den Somalier, unterstützt von seinen Begleitern, auf, die Musik abzustellen. Die verbale Auseinandersetzung wurde schnell hitzig. Unbeteiligte Zeugen berichteten später von rassistischen Beleidigungen, darunter das sogenannte N-Wort, die während des Streits fielen.
Faktencheck zum Vorfall
- Ort: S-Bahn zwischen Basel und Olten
- Zeitpunkt: Vor etwa fünf Jahren
- Auslöser: Laute Musik aus einem Mobiltelefon
- Verletzungen: Zwei lebensgefährliche Stichwunden am Oberarm und an der Schulter
Der körperliche Angriff
Stefan G. ging während des Streits auf den Somalier zu. Ein Kollege des Somaliers versuchte zunächst zu schlichten, woraufhin sich die Parteien vorerst wieder in ihre Abteile zurückzogen. Doch die Situation beruhigte sich nicht dauerhaft.
Sicherheitskameras der S-Bahn, die im Sekundentakt Bilder aufzeichnen, hielten fest, was dann geschah: Stefan G. suchte erneut die Konfrontation mit dem 19-Jährigen. Er schubste ihn, sodass dieser gegen ein S-Bahn-Fenster prallte. Stefan G. entfernte sich daraufhin, wurde aber vom Somalier verfolgt.
Es kam zu einer Rangelei. Auf einem der Kamerabilder ist zu sehen, wie Stefan G. den anderen Mann mit ausgestrecktem Arm auf Distanz hält und eine Hand an dessen Halsbereich drückt. In der anderen Hand hielt er eine Bierdose.
Die lebensgefährlichen Stiche
In diesem Moment eskalierte die Situation vollständig. Der 19-jährige Somalier stach zweimal mit einem Schweizer Sackmesser auf Stefan G. ein. Die Stiche trafen ihn am Oberarm und an der Schulter. Nach der Tat stieg der Angreifer in Frenkendorf aus, ohne sich um das verletzte Opfer zu kümmern.
Die Stichwunden, insbesondere die im Arm, waren äusserst schwerwiegend. Laut medizinischem Gutachten handelte es sich um lebensgefährliche Verletzungen. Ohne sofortige notfallmedizinische Versorgung, die Stefan G. im Kantonsspital Baselland erhielt, wäre er innerhalb kurzer Zeit verblutet. Bis heute kann Stefan G. seinen Arm, den er fast verloren hätte, nicht mehr richtig bewegen.
"Ohne sofortige notfallmedizinische Versorgung wäre Stefan G. innerhalb kurzer Zeit verblutet."
Gerichtsverfahren und Urteil in Abwesenheit
In dieser Woche fand die Verhandlung vor dem Dreiergericht des Strafgerichts Baselland in Muttenz statt. Der Somalier musste sich wegen schwerer Körperverletzung und Missachtung der Ausgrenzung (aufgrund eines anderen Vorfalls) verantworten. Weder der Beschuldigte noch das Opfer erschienen vor Gericht.
Gerichtspräsidentin Silvia Schweizer erklärte, dass der Beschuldigte nach einem negativen Asylentscheid untergetaucht sei. Sie geht davon aus, dass er die Schweiz bereits verlassen hat. Die Verteidigerin des Somaliers zeichnete ein tragisches Bild ihres Mandanten. Er sei als Kind von seiner leiblichen Mutter ausgesetzt und von Zieheltern sexuell missbraucht worden. Als Teenager flüchtete er in die Schweiz, wo er fälschlicherweise als Erwachsener eingestuft wurde.
Hintergrund des Beschuldigten
Der Beschuldigte wurde in der Schweiz zuerst fälschlicherweise als Erwachsener eingestuft. Erst nach einem früheren Vorfall wurde sein tatsächliches Alter ermittelt. Er nahm an einem Arbeitsintegrationsprogramm teil und erhielt ein gutes Zeugnis. Ein negativer Asylentscheid führte jedoch dazu, dass er untertauchte.
Die Notwehrbehauptung
Ein Gutachten attestierte dem 19-Jährigen keine schwere Persönlichkeitsstörung. Allerdings wurde ein IQ von 70 festgestellt, was eine Integration erschwert. Der Beschuldigte bestritt die Tat nie und zeigte auch keine Reue. Bei einer früheren Befragung gab er an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Er behauptete, Stefan G. habe ihn am Hals gewürgt, und er habe um sein Leben gefürchtet.
Das Gericht liess diese Notwehrbehauptung jedoch nicht gelten. Es folgte im Wesentlichen dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Richter argumentierten, dass Stefan G. den Angreifer mit nur einer Hand nicht hätte würgen können. Zudem zeigten die Kamerabilder eine andere Dynamik.
Gerichtsurteil im Detail
- Freiheitsstrafe: Drei Jahre und sieben Monate (unbedingt)
- Landesverweisung: Zehn Jahre
- Strafmilderung: Schwierige Kindheit (nicht belegbar), Verfahrensdauer, leichte Intoxikation
- Strafverschärfung: Vorstrafe
Urteil und mögliche Folgen
Der Beschuldigte wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde eine Landesverweisung von zehn Jahren ausgesprochen. Strafmildernd wirkten sich die schwierige Kindheit des Mannes – obwohl nicht vollständig belegbar – die lange Dauer des Verfahrens und eine leichte Intoxikation zum Tatzeitpunkt aus. Eine frühere Vorstrafe hingegen erhöhte das Strafmass.
Stefan G. musste sich ebenfalls in einem separaten Verfahren für sein Verhalten an jenem Tag verantworten. Der Ausgang dieses Verfahrens ist der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt. Der Fall verdeutlicht die Gefahr, die von eskalierenden Konflikten im öffentlichen Raum ausgehen kann und die weitreichenden Konsequenzen für alle Beteiligten.





