Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat in einem Drogenhandelsfall ein wegweisendes Urteil gefällt. Ein 50-jähriger Mann wurde mit einem Landesverweis von 15 Jahren belegt, eine deutliche Verschärfung im Vergleich zur Vorinstanz. Die Freiheitsstrafe von zehn Jahren und neun Monaten wurde hingegen bestätigt.
Die Entscheidung vom Freitag beendet einen langen Rechtsstreit, bei dem sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung gegen das ursprüngliche Urteil Berufung eingelegt hatten. Das Gericht folgte mit der Dauer des Landesverweises vollständig dem Antrag der Anklage.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Appellationsgericht Basel-Stadt erhöht den Landesverweis für einen 50-jährigen Drogenhändler von 12 auf 15 Jahre.
- Die Freiheitsstrafe von zehn Jahren und neun Monaten aus dem erstinstanzlichen Urteil bleibt bestehen.
- Das Gericht bestätigt damit die Schwere des Vergehens, folgt aber bei der Strafdauer dem Urteil der Vorinstanz.
- Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten gegen das ursprüngliche Urteil vom Januar 2023 Berufung eingelegt.
Das Urteil der zweiten Instanz im Detail
Am Freitag hat das Appellationsgericht Basel-Stadt seine Entscheidung im Fall eines 50-jährigen Mannes bekannt gegeben, der wegen schwerer Drogendelikte angeklagt war. Das Gericht entschied, den vom Strafgericht im Januar 2023 verhängten Landesverweis von 12 Jahren auf 15 Jahre zu erhöhen. Dies entspricht der maximal möglichen Dauer für einen solchen Verweis.
Gleichzeitig bestätigten die Richter die Freiheitsstrafe von zehn Jahren und neun Monaten, die bereits von der ersten Instanz festgelegt worden war. Damit weicht das Appellationsgericht von der Forderung der Staatsanwaltschaft ab, die eine deutlich höhere Haftstrafe gefordert hatte.
Was ist ein Landesverweis?
Ein Landesverweis ist eine strafrechtliche Massnahme in der Schweiz, die ausländische Straftäter nach Verbüssung ihrer Haftstrafe zur Ausreise aus dem Land verpflichtet. Für die Dauer des Verweises dürfen sie nicht wieder in die Schweiz einreisen.
Rechtliche Grundlage des Landesverweises
Die rechtliche Grundlage für den Landesverweis findet sich im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 66a ff. StGB). Seit der Annahme der sogenannten Ausschaffungsinitiative ist ein Landesverweis bei bestimmten schweren Straftaten, darunter Drogendelikte von erheblichem Ausmass, obligatorisch. Die Dauer beträgt in der Regel 5 bis 15 Jahre.
Der Weg durch die Instanzen
Das nun abgeschlossene Verfahren hat eine längere juristische Vorgeschichte. Der Fall wurde ursprünglich vor dem Strafgericht Basel-Stadt verhandelt, das im Januar 2023 sein Urteil fällte. Schon damals wurde der Mann zu einer langen Haftstrafe verurteilt, was die Schwere seiner Taten unterstreicht.
Das Strafgericht setzte die Freiheitsstrafe auf zehn Jahre und neun Monate fest und verhängte zusätzlich einen Landesverweis von zwölf Jahren. Mit diesem Urteil waren jedoch weder die Anklage noch die Verteidigung zufrieden, weshalb beide Parteien den Fall an die nächste Instanz, das Appellationsgericht, weiterzogen.
Die gegensätzlichen Forderungen
Die Positionen der beiden Parteien vor dem Appellationsgericht hätten unterschiedlicher nicht sein können. Sie verdeutlichen die juristische Auseinandersetzung um die angemessene Bestrafung.
- Die Staatsanwaltschaft: Die Anklagebehörde sah das erstinstanzliche Urteil als zu milde an. Sie forderte eine massive Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 17 Jahre und drei Monate. Beim Landesverweis plädierte sie auf die Maximaldauer von 15 Jahren.
- Die Verteidigung: Die Verteidigung argumentierte für eine drastische Reduzierung der Strafe. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von nur einem Jahr und zehn Monaten und eine Verkürzung des Landesverweises auf fünf Jahre.
Ein breites Spektrum an Forderungen
Die geforderten Freiheitsstrafen reichten von 22 Monaten (Verteidigung) bis zu 207 Monaten (Staatsanwaltschaft). Das Gericht bestätigte die von der Vorinstanz festgelegten 129 Monate. Diese Zahlen zeigen, wie weit die Einschätzungen zur Schwere der Tat auseinanderlagen.
Die Begründung des Gerichts
Das Appellationsgericht stand vor der Aufgabe, die Argumente beider Seiten abzuwägen und eine neue, unabhängige Entscheidung zu treffen. Mit der Bestätigung der Freiheitsstrafe signalisierte das Gericht, dass es die Einschätzung der Vorinstanz zur persönlichen Schuld des Täters und zur Schwere des Verbrechens teilt.
Die Erhöhung des Landesverweises auf die maximal mögliche Dauer von 15 Jahren ist ein klares Signal. Das Gericht unterstreicht damit das erhebliche öffentliche Interesse, die Gesellschaft vor einem als gefährlich eingestuften Straftäter zu schützen.
Die Entscheidung, dem Antrag der Staatsanwaltschaft bezüglich des Landesverweises zu folgen, betont den Aspekt der öffentlichen Sicherheit. Gerichte berücksichtigen bei solchen Massnahmen nicht nur die begangene Straftat, sondern auch die potenzielle Rückfallgefahr und die Bedrohung für die öffentliche Ordnung.
Strafmass bei Drogenhandel in der Schweiz
Der Handel mit Betäubungsmitteln wird in der Schweiz streng geahndet. Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) sieht für qualifizierte Delikte, wie den bandenmässigen Handel oder den Umgang mit grossen Mengen, hohe Strafen vor. Eine Freiheitsstrafe von über zehn Jahren deutet auf einen Fall von ausserordentlicher Schwere hin.
Faktoren, die das Strafmass beeinflussen, sind unter anderem:
- Die Art und Menge der gehandelten Drogen.
- Die Rolle des Täters innerhalb einer kriminellen Organisation.
- Die Dauer der deliktischen Tätigkeit.
- Das Motiv des Täters (z.B. reine Profitgier).
- Das Vorhandensein von Gewalt oder Waffen.
Das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt fügt sich in eine konsequente Rechtsprechung ein, die den organisierten Drogenhandel als ernsthafte Bedrohung für die Gesellschaft ansieht und entsprechend hart bestraft. Die Kombination aus langer Haftstrafe und maximalem Landesverweis soll sowohl der Bestrafung des Täters als auch dem Schutz der Bevölkerung dienen.