Das Bundesstrafgericht hat die Strafe für einen 27-jährigen Basler im Zusammenhang mit einem versuchten Sprengstoffkauf auf 36 Monate Freiheitsentzug festgelegt. Dieses Urteil folgt auf eine teilweise Aufhebung eines früheren Spruchs durch das Bundesgericht. Der Fall ist eng mit einem Anschlag im Basler Bruderholzquartier vom März 2022 verbunden.
Wichtige Punkte
- Strafe auf 36 Monate Freiheitsentzug gesenkt.
- Bundesgericht hob früheres Urteil teilweise auf.
- Direkte Beteiligung am Bruderholz-Anschlag nicht ausreichend bewiesen.
- Verurteilung wegen versuchten Sprengstoffkaufs.
- Mann hat bereits 1036 Tage in Sicherheitshaft verbracht.
Neues Urteil und Hintergrund
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat ein neues Urteil gegen den 27-jährigen Basler gefällt. Die Richter setzten die Freiheitsstrafe auf 36 Monate fest. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem das Bundesgericht ein früheres Urteil teilweise aufgehoben hatte. Der Mann wurde wegen des versuchten Kaufs von Sprengstoff für schuldig befunden.
Bereits im November 2023 war der Schweizer vom Bundesstrafgericht zu einer Gesamtstrafe von 84 Monaten verurteilt worden. Damals wurde er der Verwendung von Sprengstoff in krimineller Absicht, schwerer Sachbeschädigung und des versuchten Kaufs sowie Transports von Sprengstoff für schuldig befunden. Die jüngste Revision des Urteils konzentriert sich nun ausschliesslich auf den versuchten Sprengstoffkauf.
Faktencheck
- Alter des Verurteilten: 27 Jahre
- Neues Strafmass: 36 Monate Freiheitsentzug
- Verbrachte Haftzeit: 1036 Tage bis zum 7. Juli 2025
- Ort des Anschlags: Bruderholz-Quartier, Basel
- Datum des Anschlags: März 2022
Die Rolle des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hatte das erste Urteil, welches im November 2023 erging, teilweise aufgehoben. Die höchste Schweizer Instanz war der Ansicht, dass die direkte Beteiligung des Beschwerdeführers am Anschlag auf eine Villa im Bruderholz-Quartier im März 2022 nicht ausreichend bewiesen wurde. Dies führte dazu, dass der Fall zur erneuten Beurteilung an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zurückverwiesen wurde.
Die Berufungskammer musste somit eine neue Strafe für den versuchten Kauf von Sprengstoff festlegen. Das nun veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, dass der Fall erneut vor dem Bundesgericht angefochten wird.
"Die Berufungskammer hält fest, dass der Angeklagte trotz der Vorstrafe seinen kriminellen Weg fortgesetzt habe, indem er sich nach Stuttgart in Deutschland begeben habe, um dort zusammen mit dem Attentäter vom Bruderholz-Quartier Sprengstoff zu kaufen."
Sicherheitshaft und Freilassung
Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung am 7. Juli 2025 hatte der junge Mann bereits eine erhebliche Zeit in Sicherheitshaft verbracht. Insgesamt waren es 1036 Tage. Diese lange Haftzeit bedeutet, dass der Verurteilte nach der Festsetzung der 36-monatigen Freiheitsstrafe inzwischen freigelassen worden sein muss.
Die Zeit in Sicherheitshaft wird in der Regel auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Dies ist ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung der tatsächlichen Dauer, die eine Person im Gefängnis verbringen muss. Im vorliegenden Fall übersteigt die bereits verbüsste Haftzeit die nun verhängte Strafe deutlich.
Hintergrund zum Bruderholz-Anschlag
Der Anschlag im Bruderholz-Quartier im März 2022 sorgte in Basel für Aufsehen. Eine Villa wurde dabei zum Ziel. Die Ermittlungen führten schliesslich zu mehreren jungen Männern, die in den Fall verwickelt waren. Die Spur der Sprengstoffkäufer führte bis nach Stuttgart in Deutschland, wo die beiden jungen Männer von deutschen Polizisten überführt wurden.
Dieser Fall beleuchtet die grenzüberschreitende Dimension krimineller Aktivitäten und die Zusammenarbeit der Behörden über Landesgrenzen hinweg. Die juristische Aufarbeitung ist komplex und zieht sich über mehrere Instanzen hinweg.
Fortsetzung des kriminellen Verhaltens
Die Berufungskammer betonte in ihrem Urteil, dass der Angeklagte trotz einer früheren bedingten Verurteilung seinen kriminellen Weg fortgesetzt habe. Er reiste nach Stuttgart, um dort gemeinsam mit dem Hauptattentäter des Bruderholz-Anschlags Sprengstoff zu erwerben. Diese Handlung unterstreicht die Entschlossenheit der Beteiligten, trotz vorheriger rechtlicher Konsequenzen ihre Pläne umzusetzen.
Die Überführung der beiden jungen Männer durch deutsche Polizisten war ein entscheidender Schritt in den Ermittlungen. Es zeigte sich, wie international die Vernetzung in solchen Fällen sein kann und wie wichtig die Zusammenarbeit der Polizeibehörden ist.
Zukünftige Schritte
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, besteht die Möglichkeit einer weiteren Anfechtung vor dem Bundesgericht. Dies könnte den Fall weiter in die Länge ziehen und neue juristische Bewertungen erforderlich machen. Die Öffentlichkeit verfolgt diesen Fall weiterhin mit Interesse, insbesondere wegen seiner Verbindung zu einem schwerwiegenden Vorfall in Basel.
Die rechtliche Aufarbeitung solcher Fälle ist oft langwierig und komplex. Sie erfordert eine genaue Prüfung aller Beweismittel und die Einhaltung sämtlicher Rechtswege. Das Schweizer Justizsystem arbeitet hierbei sehr detailliert und gründlich, um zu einem gerechten Urteil zu gelangen.





