Die Gemeinde Birsfelden hat seit September rund 28'000 Bussen wegen Durchfahrverboten in Quartierstrassen ausgestellt. Dieses Vorgehen soll den Stau-Umfahrungsverkehr auf der Kantonsstrasse eindämmen. Nun steht das gesamte Bussensystem vor einer grundsätzlichen rechtlichen Prüfung durch die Baselbieter Regierung. Eine Beschwerde gegen eine verweigerte Ausnahmebewilligung hat die Angelegenheit auf die politische Agenda gebracht.
Wichtige Punkte
- Birsfelden hat 28'000 Bussen für Durchfahrverbote verhängt.
- Das System überwacht den Umfahrungsverkehr mittels Kameras.
- Eine Beschwerde zwingt die Regierung zur Prüfung der Rechtsgrundlage.
- Verhältnismässigkeit und Datenschutz sind zentrale Fragen.
- Andere Gemeinden wie Egerkingen und Cham beobachten die Entwicklung genau.
Hintergrund des Bussenregimes in Birsfelden
Die Kantonsstrasse in Birsfelden leidet täglich unter Stau. Viele Autofahrer weichen daher auf die ruhigeren Quartierstrassen aus. Um dies zu verhindern, hat die Gemeinde ein Durchfahrverbot erlassen. Automatische Kameras überwachen die Einhaltung. Wer weniger als 15 Minuten im Quartier verbringt oder am selben Ort wieder herausfährt, gilt als Umfahrer und wird gebüsst. Die Busse beträgt 100 Franken.
Gemeindepräsident Christoph Hiltmann äusserte sich positiv zur Massnahme. Er stellte fest, dass die Quartiere seit der Einführung des Systems massiv ruhiger geworden seien. Dies zeigt, dass das System seinen Zweck der Verkehrsberuhigung erfüllt.
Faktencheck
- Anzahl Bussen seit September: rund 28'000
- Höhe der Busse: 100 Franken
- Kriterium für Busse: Unter 15 Minuten im Quartier oder Wiederausfahrt am selben Ort
Die rechtliche Anfechtung des Systems
Trotz der positiven Auswirkungen auf die Quartiere sorgt das Bussenregime für Ärger bei vielen Autofahrern. Drei Fälle von unbezahlten Bussen sind bereits bei der Staatsanwaltschaft hängig. Nun hat eine Person, der eine Ausnahmebewilligung verweigert wurde, Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Diese Beschwerde könnte weitreichende Folgen haben.
Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität Basel, beleuchtet die Kernfragen. Er nennt die Präzision der Rechtsgrundlage, die Verhältnismässigkeit des Verbots und mögliche Verstösse gegen übergeordnetes Recht, wie das Strassenverkehrsrecht oder den Schutz der Privatsphäre, als zentrale Punkte.
"Das sind alles schwierige Fragen, die selbst ein Rechtsdienst der Regierung nicht einfach aus dem Ärmel schütteln kann", sagt Schefer. Eine Prognose sei heikel.
Genehmigungen und offene Fragen
Die kantonale Sicherheitsdirektion hatte das Polizeireglement zuvor genehmigt. Auch der kantonale Datenschutz hatte grünes Licht gegeben. Doch diese Vorabklärungen garantieren nicht die vollständige Rechtssicherheit. Der Entscheid des Regierungsrates wird nun die grundlegende Gültigkeit des Bussensystems überprüfen. Beide Seiten könnten den Entscheid später ans Kantonsgericht weiterziehen.
Rechtliche Grundlagen
Die Prüfung des Bussensystems betrifft mehrere Rechtsbereiche:
- Polizeireglement: Genehmigung durch kantonale Sicherheitsdirektion.
- Datenschutz: Kantonale Datenschutzstelle gab grünes Licht.
- Strassenverkehrsrecht: Mögliche Kollisionen mit übergeordnetem Recht.
- Bundesverfassung: Schutz der Privatsphäre als wichtiger Aspekt.
Auswirkungen auf andere Gemeinden
Der Entscheid der Baselbieter Regierung wird auch über die Kantonsgrenzen hinaus mit Spannung erwartet. Viele andere Gemeinden kämpfen ebenfalls mit Umfahrungsverkehr und suchen nach wirksamen Lösungen. Das Birsfelder Modell könnte für sie als Vorbild dienen – oder als abschreckendes Beispiel, je nach Ausgang der Prüfung.
Ein Beispiel ist Egerkingen im Kanton Solothurn. Dort leidet die Bevölkerung seit Jahren unter massivem Ausweichverkehr, sobald sich die Autobahn staut. Seit einigen Monaten wird dort ein Rotlicht für wenige Sekunden geschaltet, um den Verkehr zu bremsen. Johanna Bartholdi, ehemalige Gemeindepräsidentin von Egerkingen, sieht darin jedoch kaum eine Besserung.
"Vom Bundesamt für Strassen respektive vom Bund fühle ich mich irgendwie vernachlässigt", so Bartholdi. "Was auf der Kantonsstrasse oder den Gemeindestrassen passiert, ist ihnen eigentlich – seien wir ehrlich – Wurst."
Bartholdi will sich nun dafür einsetzen, dass auch in Egerkingen ein Durchfahrverbot nach Birsfelder Vorbild eingeführt wird. Der Kanton Solothurn verweist darauf, dass eine Kantonsstrasse auch für den Durchgangsverkehr offen sein muss, wie Pascal Stebler, Leiter der kantonalen Verkehrsplanung, erklärt.
Ähnliche Pläne in Cham ZG
Auch Cham im Kanton Zug plant ein ähnliches Durchfahrverbot. Dieses soll jedoch erst in Kraft treten, wenn eine neue Umfahrungsstrasse eröffnet wird. Geplant ist, Autofahrer zu büssen, die den Ort in weniger als zehn Minuten durchfahren. Der Kanton Zug prüft derzeit die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine automatische Zufahrtskontrolle und verfolgt die Entwicklungen in Birsfelden daher aufmerksam.
Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit solcher Systeme ist entscheidend für Gemeinden, die den Durchgangsverkehr in Wohngebieten reduzieren wollen. Der Fall Birsfelden könnte einen Präzedenzfall schaffen und die Weichen für zukünftige Verkehrsregelungen in der Schweiz stellen.





