Die Basler Regierung schlägt vor, das Stimm- und Wahlrechtsalter im Kanton auf 16 Jahre zu senken. Dieser Schritt, der eine Änderung der Kantonsverfassung erfordert, soll den politischen Willen junger Menschen stärker in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Eine Volksabstimmung wird über die Umsetzung dieser weitreichenden Reform entscheiden.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Basler Regierung unterstützt die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre.
- Eine Verfassungsänderung und eine Volksabstimmung sind für die Umsetzung notwendig.
- Das Mindestalter für die Wahl in ein öffentliches Amt bleibt bei 18 Jahren.
- Die Motion der Grossrätin Jo Vergeat (Grüne) ist die Grundlage für den Vorstoss.
- Der Kanton Glarus ist bisher der einzige, der ein Wahlalter unter 18 Jahren hat.
Regierung überweist Ratschlag an den Grossen Rat
Die Regierung des Kantons Basel-Stadt hat am Dienstag einen Ratschlag an den Grossen Rat überwiesen. Dieser Ratschlag empfiehlt die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Personen ab 16 Jahren. Dies geht aus einer offiziellen Mitteilung hervor. Ziel ist es, jungen Bürgern eine frühere politische Beteiligung zu ermöglichen.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft ausschliesslich das aktive Stimm- und Wahlrecht. Das bedeutet, 16- und 17-Jährige könnten an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, in ein öffentliches Amt gewählt zu werden, bleibt unverändert bei 18 Jahren.
Faktencheck
Im Jahr 2009 wurde ein ähnlicher Vorstoss im Kanton Basel-Stadt mit einer deutlichen Mehrheit von 72 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Nach 16 Jahren erachtet die Regierung eine erneute Abstimmung als sinnvoll, um die aktuelle Meinung der Bevölkerung zu dieser wichtigen staatsbürgerlichen Frage zu ermitteln.
Grundlage des Vorstosses: Motion von Jo Vergeat
Die Initiative zur Senkung des Wahlalters basiert auf einer Motion der Grossrätin Jo Vergeat von den Grünen. Ihre Motion wurde bereits im November 2019 zum zweiten Mal an die Regierung überwiesen. Dies zeigt, dass das Thema bereits seit längerer Zeit in der Basler Politik diskutiert wird.
Laut der Motion besteht bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ein hohes Interesse an politischer Beteiligung. Besonders aktuelle Themen wie Klimafragen und soziale Gerechtigkeit mobilisieren junge Menschen. Die Regierung sieht darin eine Chance, dieses Engagement konstruktiv zu nutzen.
«Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren zeigen ein grosses Interesse an politischer Beteiligung, insbesondere bei aktuellen Themen wie Klimafragen. Ihre Stimme sollte gehört werden.»
Notwendigkeit einer Verfassungsänderung und Volksabstimmung
Die geplante Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters erfordert eine Änderung der Kantonsverfassung. Dies ist ein grundlegender Prozess, der die direkte Demokratie des Kantons Basel-Stadt widerspiegelt. Eine Verfassungsänderung kann nur durch eine Volksabstimmung beschlossen werden.
Die Regierung bereitet diese Volksabstimmung vor. Sie wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, direkt über diese wichtige staatsbürgerliche Frage zu entscheiden. Der genaue Zeitpunkt der Abstimmung wird noch festgelegt.
Hintergrundinformationen zum Wahlalter in der Schweiz
Auf Bundesebene und in den meisten anderen Schweizer Kantonen liegt das Stimm- und Wahlrechtsalter weiterhin bei 18 Jahren. Der Kanton Glarus ist hier eine Ausnahme. Er hat das Wahlalter bereits vor einigen Jahren auf 16 Jahre gesenkt. Dies macht Glarus zu einem Vorreiter in der Schweiz.
- Bundesebene: 18 Jahre
- Die meisten Kantone: 18 Jahre
- Kanton Glarus: 16 Jahre
Argumente für ein tieferes Wahlalter
Befürworter eines tieferen Wahlalters argumentieren, dass junge Menschen ab 16 Jahren in vielen Bereichen des Lebens bereits Verantwortung übernehmen. Sie sind strafmündig, können Arbeitsverträge eingehen und tragen zur Gesellschaft bei. Es sei daher folgerichtig, ihnen auch das politische Mitspracherecht zu geben.
Ein tieferes Wahlalter könnte die politische Bildung und das Engagement von Jugendlichen fördern. Es würde ihnen das Gefühl geben, ernst genommen zu werden und ihre Anliegen direkt in den politischen Prozess einbringen zu können. Dies könnte langfristig zu einer stärkeren Demokratie führen.
Studien in Ländern mit einem Wahlalter ab 16 Jahren zeigen oft eine höhere Wahlbeteiligung unter Erstwählern, wenn diese früher an die Urne dürfen. Dies könnte auch in Basel-Stadt der Fall sein und die politische Landschaft beleben.
Herausforderungen und Bedenken
Kritiker des tieferen Wahlalters äussern Bedenken hinsichtlich der politischen Reife von 16- und 17-Jährigen. Sie argumentieren, dass in diesem Alter die Lebens- und Berufserfahrung oft noch fehle, um komplexe politische Entscheidungen umfassend beurteilen zu können. Das Gehirn sei noch in der Entwicklung.
Einige befürchten auch, dass Jugendliche leichter von populistischen Strömungen beeinflusst werden könnten. Es bestehe das Risiko, dass ihre Stimmen weniger auf fundierten Argumenten basieren als auf emotionalen Impulsen. Diese Bedenken müssen im Rahmen der öffentlichen Debatte berücksichtigt werden.
Die Regierung von Basel-Stadt ist sich dieser unterschiedlichen Ansichten bewusst. Sie sieht die bevorstehende Volksabstimmung als wichtige Plattform, um diese Argumente zu diskutieren und eine breite gesellschaftliche Entscheidung zu treffen.
Blick in die Zukunft: Politische Beteiligung stärken
Die Diskussion um das Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren ist Teil einer breiteren Debatte über die Stärkung der politischen Beteiligung. Es geht darum, wie die Demokratie auch in Zukunft lebendig und repräsentativ bleiben kann. Die Einbindung junger Generationen wird dabei als entscheidend angesehen.
Sollte die Volksabstimmung positiv ausfallen, würde Basel-Stadt neben Glarus zu einem weiteren Kanton, der jungen Menschen frühzeitig politische Rechte einräumt. Dies könnte Signalwirkung für andere Schweizer Kantone haben und die Diskussion auf nationaler Ebene weiter anfachen.
Die Entscheidung der Basler Bevölkerung wird zeigen, welchen Stellenwert sie der frühen politischen Partizipation von Jugendlichen beimisst. Es ist eine Frage, die nicht nur die Verfassung, sondern auch die zukünftige Ausrichtung der kantonalen Politik prägen wird.





