Die «Wohnschutz-Initiative» im Kanton Zürich, welche den Erhalt von preisgünstigem Mietwohnraum fordert, ist von der zuständigen Kommission des Kantonsrats abgelehnt worden. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder sah die Initiative als zu weitgehend an und schlug stattdessen einen Gegenvorschlag vor. Die Initianten kritisieren diesen Gegenvorschlag als unzureichend.
Wichtige Punkte
- Die Zürcher Kantonsratskommission lehnt die «Wohnschutz-Initiative» mit 10 zu 5 Stimmen ab.
- Die Initiative sollte den Erhalt von günstigem Mietwohnraum sicherstellen.
- Die Kommission schlägt einen eigenen Gegenvorschlag vor, der weniger weit geht.
- Initianten und Teile der Linken kritisieren den Gegenvorschlag als ungenügend.
- Der Regierungsrat lehnt die Initiative ebenfalls ab.
Kommission lehnt Initiative ab und präsentiert Gegenvorschlag
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Zürcher Kantonsrats hat am Donnerstag entschieden, die «Wohnschutz-Initiative» abzulehnen. Die Abstimmung fiel mit 10 zu 5 Stimmen aus. Die Initiative, lanciert vom Mieterinnen- und Mieterverband, hatte das Ziel, bezahlbaren Wohnraum im Kanton Zürich zu schützen und zu erhalten. Dies ist ein zentrales Anliegen in einer Region, in der das Thema Wohnen stets präsent ist.
Die Ablehnung erfolgte durch Vertreter der SVP, FDP, GLP, Mitte und EVP. Ihre Hauptargumentation basiert auf der Befürchtung, dass die Initiative zu starke Eingriffe in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit bedeuten würde. Solche Eingriffe könnten nach Ansicht dieser Parteien letztlich zu steigenden Wohnkosten führen, anstatt sie zu senken.
Hintergrund der Initiative
Die «Wohnschutz-Initiative» wurde ins Leben gerufen, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Sie sieht vor, den Gemeinden kantonale Rahmenbedingungen zu geben, die es ihnen ermöglichen, den Erhalt von günstigen Mietwohnungen zu fördern. Die Initianten argumentieren, dass ohne solche Massnahmen die Verdrängung von einkommensschwachen Haushalten aus den Städten und Agglomerationen weiter fortschreiten würde.
Details des Kommissionsvorschlags
Als Reaktion auf die Initiative hat die WAK einen eigenen Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Situation für Mieter zu verbessern, ohne die aus Sicht der Mehrheit zu weitreichenden Forderungen der Initiative zu übernehmen. Der Kommissionsvorschlag enthält zwei wesentliche Punkte:
- Eigentümer von Bauvorhaben, die mehr als 20 Mietparteien betreffen, sollen verpflichtet werden, zu prüfen, wie Kündigungen vermieden oder zumindest reduziert werden können. Dies soll eine präventive Massnahme sein, um Massenkündigungen zu verhindern.
- Bei Massenkündigungen müssen Eigentümer diese zwölf Monate im Voraus ankündigen. Dies soll den betroffenen Mietern ausreichend Zeit geben, eine neue Wohnung zu finden.
Diese Massnahmen sollen eine bessere Planbarkeit und einen gewissen Schutz für Mieter bieten. Sie sind jedoch weniger umfassend als die ursprüngliche Initiative, die weitreichendere Eingriffe in das Baurecht und die Eigentumsrechte vorsah.
Die Initianten der «Wohnschutz-Initiative» bezeichnen den Gegenvorschlag der WAK als «Placebo». Sie argumentieren, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichen, um das Problem des fehlenden bezahlbaren Wohnraums effektiv zu lösen.
Zweiter Gegenvorschlag von Rot-Grün und EVP
Nicht alle Kommissionsmitglieder waren mit dem ersten Gegenvorschlag der WAK einverstanden. Die Parteien EVP, SP, Grüne und AL sehen in diesem Vorschlag noch zu viele offene Fragen und Lücken. Sie haben daher einen eigenen, zweiten Gegenvorschlag formuliert. Dieser geht in einigen Punkten weiter als der erste Vorschlag der WAK, bleibt aber hinter den Forderungen der ursprünglichen Initiative zurück.
Der zweite Gegenvorschlag beinhaltet folgende Kernpunkte:
- Liegenschaften mit weniger als 20 Wohnungen sollen von der Bewilligungspflicht für Abbrüche, Umbauten oder Renovationen ausgenommen werden. Dies soll den administrativen Aufwand für kleinere Projekte reduzieren.
- Die Bewilligungspflicht würde auch entfallen, wenn mindestens 20 Prozent der neu geschaffenen Wohnungen dauerhaft günstig angeboten werden. Dies soll Anreize schaffen, bezahlbaren Wohnraum im Rahmen von Neubauprojekten zu integrieren.
AL, SP und Grüne halten trotz der Gegenvorschläge auch weiterhin an der ursprünglichen Initiative fest. Sie betonen, dass es heute zu oft zu überrissenen Mietaufschlägen komme. Die Initiative würde eine kantonale Rahmengesetzgebung schaffen, die den Gemeinden wirksame Möglichkeiten an die Hand gäbe, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und Spekulationen entgegenzuwirken.
Mietpreisentwicklung im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich zählt zu den Regionen mit den höchsten Mietpreisen in der Schweiz. Experten beobachten seit Jahren einen stetigen Anstieg, der es insbesondere Haushalten mit mittlerem und tiefem Einkommen erschwert, geeigneten Wohnraum zu finden. Dies führt zu einer wachsenden Nachfrage nach politischen Lösungen.
Nächste Schritte im Kantonsrat
Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt die «Wohnschutz-Initiative» ebenfalls ab. Er argumentiert ähnlich wie die Mehrheit der WAK, dass die Initiative zu tiefgreifend in bestehende Rechte eingreifen würde und möglicherweise unerwünschte Nebeneffekte auf den Wohnungsmarkt hätte.
Das Geschäft wird nun in einer der nächsten Sitzungen des Kantonsrats behandelt. Dort wird über die Initiative und die beiden Gegenvorschläge debattiert und abgestimmt. Es bleibt abzuwarten, welcher Ansatz letztlich eine Mehrheit findet. Die Diskussionen versprechen intensiv zu werden, da das Thema Wohnen im Kanton Zürich weiterhin hohe politische Relevanz besitzt und viele Bürger direkt betrifft.
Die Entscheidung des Kantonsrats wird weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Wohnpolitik und die Entwicklung des Mietwohnungsmarktes im Kanton Zürich haben. Es geht um das Gleichgewicht zwischen Eigentumsrechten, wirtschaftlicher Freiheit und dem sozialen Anliegen, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu sichern.