Der Kanton Basel-Landschaft plant, ein neues kantonales Erstaufnahmeheim für Asyl- und Schutzsuchende in Pratteln zu errichten. Dieses Heim an der Wyhlenstrasse soll ab dem Jahr 2027 das bisherige Provisorium im ehemaligen Kantonsspital Laufen ablösen. Die Absichtserklärung zwischen Kanton und Gemeinde ist bereits unterzeichnet, die definitive Umsetzung bedarf jedoch noch der Zustimmung des Landrats.
Wichtige Punkte
- Neues Erstaufnahmeheim in Pratteln ab 2027 geplant.
- Standort: Wyhlenstrasse, Parzelle Nr. 4514 im Kantonsbesitz.
- Kapazität: 150 Plätze plus 100 Reserveplätze.
- Befristete Nutzung für fünf Jahre, Verlängerung möglich.
- Umfassende Betreuung: 24-Stunden-Betreuung, Beschulung, medizinische Versorgung.
- Entlastung der Gemeinden durch kantonale Erstaufnahme.
Ein notwendiger Ersatz für Laufen
Das aktuelle Erstaufnahmeheim im ehemaligen Kantonsspital Laufen steht nur noch bis Ende 2026 zur Verfügung. Dies macht einen schnellen Ersatz nötig, um die kantonale Aufnahmepflicht zu gewährleisten. Der Kanton Basel-Landschaft muss sicherstellen, dass er dem Bund gegenüber seiner Verpflichtung nachkommt und Asyl- sowie Schutzsuchende angemessen unterbringt und betreut. Erst danach werden diese Personen den Gemeinden zugewiesen.
Seit 2022 beherbergen die kantonalen Erstaufnahmeheime durchgehend zwischen 100 und 200 Personen. Diese warten dort auf ihre Zuweisung an eine Gemeinde oder die Ausreise aus der Schweiz. Die Notwendigkeit eines solchen Heims ist in der aktuellen Situation unbestreitbar. Es entlastet die Gemeinden erheblich, da die erste Phase der Aufnahme und Betreuung zentral organisiert wird.
Fakten auf einen Blick
- Aktueller Standort: Ehemaliges Kantonsspital Laufen.
- Nutzungsende Laufen: Ende 2026.
- Durchschnittliche Belegung: 100-200 Personen seit 2022.
- Kantonale Aufnahmepflicht: Sicherstellung der Unterbringung vor Zuweisung an Gemeinden.
Pratteln als neuer Standort
Die Suche nach einem geeigneten neuen Standort führte den Kanton nach Pratteln. Dort steht die Parzelle Nr. 4514 zur Verfügung. Dieses Grundstück befindet sich im Besitz des Kantons und kann für eine befristete Dauer von fünf Jahren genutzt werden. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist nach aktuellem Plan möglich.
Die geplante Einrichtung soll Kapazitäten für 150 Personen bieten. Zusätzlich sind 100 Reserveplätze vorgesehen. Dies schafft eine wichtige Flexibilität, um auf schwankende Zuweisungszahlen reagieren zu können. Die Wahl des Standorts in Pratteln wurde sorgfältig geprüft und vom Gemeinderat unterstützt.
Marcial Darnuzer, Gemeinderat, betonte: «Mit dem Erstaufnahmeheim kommen wir in erster Linie unserer Aufnahmepflicht nach. Wir haben den Standort sorgfältig eruiert. Der Gemeinderat unterstützt die Wahl der Parzelle Nr. 4514 als neuen Standort. Bereits 2023 hatten wir eine Erstaufnahme-Unterkunft im ehemaligen Coop-Gebäude. Die Erfahrungen sind positiv.»
Diese positive Erfahrung mit einer früheren Erstaufnahme-Unterkunft im ehemaligen Coop-Gebäude im Jahr 2023 spielte bei der Entscheidung eine Rolle. Sie zeigt, dass die Gemeinde Pratteln bereits Erfahrung in der Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden hat.
Umfassende Betreuung und Vorbereitung
Das neue Erstaufnahmeheim in Pratteln wird nicht nur Unterkünfte bieten. Es ist ein ganzheitliches Konzept geplant, das eine umfassende Begleitung der Asyl- und Schutzsuchenden sicherstellt. Dazu gehören:
- 24-Stunden-Betreuung: Eine kontinuierliche Ansprechperson ist stets vor Ort.
- Beschulung von Kindern: Sicherstellung des Schulbesuchs für minderjährige Bewohner.
- Medizinische Versorgung: Zugang zu notwendigen Gesundheitsdiensten.
- Beschäftigungs- und Sprachförderangebote: Unterstützung bei der Integration und Vorbereitung auf das Leben in den Gemeinden.
Diese Massnahmen sind entscheidend, um die untergebrachten Personen bestmöglich auf ihren späteren Austritt in die Gemeinden vorzubereiten. Eine gute Vorbereitung fördert die Integration und erleichtert den Übergang in den Alltag.
Hintergrund zur Aufnahmepflicht
Im Kanton Basel-Landschaft gilt für die Gemeinden eine Aufnahmequote von 2,6 Prozent der jeweiligen Wohnbevölkerung. Für Pratteln bedeutet dies, dass die Gemeinde verpflichtet ist, rund 440 Personen aufzunehmen und entsprechende Unterkünfte bereitzustellen. Die im Erstaufnahmeheim zur Verfügung stehenden Plätze würden der Gemeinde vollumfänglich angerechnet.
Politische Zustimmung und Zeitplan
Die Realisierung des Erstaufnahmeheims erfordert die Bewilligung der notwendigen Mittel durch den Landrat. Der Regierungsrat hat dem Landrat bereits eine entsprechende Vorlage und einen Antrag unterbreitet. Die Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Gemeinde Pratteln ist ein wichtiger Schritt in diesem Prozess.
Regierungsrat Anton Lauber hob die Bedeutung hervor: «In der aktuellen Situation ist ein kantonales Erstaufnahmezentrum notwendig. Wir bedanken uns bei der Gemeinde Pratteln für die Bereitschaft und die gute Zusammenarbeit.»
Der Kanton Basel-Landschaft ist verantwortlich für das erforderliche Bewilligungsverfahren und die Erlangung der Baubewilligung. Die Inbetriebnahme des Erstaufnahmeheims ist für das Jahr 2027 geplant. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Landrats zu den benötigten finanziellen Mitteln.
Dieses Projekt unterstreicht das Engagement des Kantons Basel-Landschaft, seiner humanitären Verantwortung nachzukommen und gleichzeitig die Gemeinden bei der Aufnahme und Integration von Asyl- und Schutzsuchenden zu unterstützen. Es ist ein wichtiger Schritt, um eine stabile und gut organisierte Erstaufnahmeinfrastruktur für die kommenden Jahre sicherzustellen.





