Unternehmen im Kanton Basel-Stadt können sich im Jahr 2025 über eine höhere finanzielle Rückvergütung aus dem Stromspar-Fonds freuen. Aufgrund eines gut gefüllten Fonds wird der Bonussatz für Betriebe angehoben. Die entsprechenden Antragsformulare werden in den kommenden Tagen vom Amt für Umwelt und Energie versendet.
Das Wichtigste in Kürze
- Erhöhung des Bonus: Der Bonussatz für Betriebe in Basel-Stadt steigt für das Jahr 2025 von 0,27 % auf 0,31 % der Lohnsumme.
- Grundlage: Ein hoher Bestand im kantonalen Stromspar-Fonds ermöglicht die höhere Ausschüttung.
- Verfahren: Das Amt für Umwelt und Energie verschickt Mitte Oktober die Antragsformulare an die berechtigten Unternehmen.
- Hintergrund: Der Fonds wird durch eine seit 1998 bestehende Lenkungsabgabe auf den Stromverbrauch finanziert, um Anreize zum Sparen zu schaffen.
Ein bewährtes Modell zur Förderung der Energieeffizienz
Seit über zwei Jahrzehnten setzt der Kanton Basel-Stadt auf ein Anreizsystem, um den Stromverbrauch zu senken. Das Instrument dafür ist der sogenannte Stromspar-Fonds, der bereits 1998 eingeführt wurde. Finanziert wird dieser Fonds durch eine Lenkungsabgabe, die auf den Stromverbrauch aller Haushalte und Unternehmen erhoben wird.
Das Prinzip ist einfach: Wer mehr Strom verbraucht, zahlt mehr in den Fonds ein. Die gesammelten Gelder werden jedoch nicht für andere Zwecke verwendet, sondern fliessen jährlich an die Einzahlerinnen und Einzahler zurück. Diese Rückverteilung erfolgt in Form eines Bonus, der das Energiesparen direkt belohnt.
Was ist eine Lenkungsabgabe?
Eine Lenkungsabgabe ist eine staatliche Gebühr, die auf bestimmte Produkte oder Verhaltensweisen erhoben wird, um das Verhalten von Konsumenten und Unternehmen in eine gewünschte Richtung zu lenken. Im Fall des Basler Stromspar-Fonds soll der höhere Strompreis einen Anreiz schaffen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Die Einnahmen werden vollständig an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt, wodurch keine zusätzliche Belastung für die Gesamtheit entsteht, sondern eine Umverteilung von Vielverbrauchern zu Sparsamen stattfindet.
Wie der Stromspar-Bonus berechnet wird
Die Höhe des Bonus ist unterschiedlich für Privatpersonen und Betriebe. Während Privatpersonen eine pauschale Rückzahlung erhalten, ist der Bonus für Unternehmen an ihre Grösse gekoppelt. Dies soll eine faire Verteilung gewährleisten.
Bonus für Privatpersonen
Für Privatpersonen wird der Bonus pro Kopf ausgeschüttet. Aktuell beträgt diese Rückvergütung rund 60 Franken pro Person und Jahr. Dieser Betrag wird in der Regel direkt über die Stromrechnung gutgeschrieben und sorgt so für eine spürbare finanzielle Entlastung bei den Haushalten.
Bonus für Unternehmen
Bei den Betrieben erfolgt die Berechnung anders. Hier dient die deklarierte Lohnsumme, die für die Arbeitslosenversicherung (ALV) massgeblich ist, als Berechnungsgrundlage. Der Bonus wird als Prozentsatz dieser Lohnsumme festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass grössere Unternehmen mit mehr Mitarbeitenden, die tendenziell auch mehr Strom verbrauchen, einen entsprechend höheren Bonus erhalten können.
Anhebung des Bonussatzes für 2025
Für das kommende Jahr wird der Bonussatz für Unternehmen spürbar erhöht. Er steigt von den bisherigen 0,27 % auf neu 0,31 % der anrechenbaren Lohnsumme. Ein Unternehmen mit einer Lohnsumme von beispielsweise 1 Million Franken erhält somit neu 3.100 Franken statt wie bisher 2.700 Franken zurück.
Gründe für die Erhöhung des Bonus
Die Anhebung des Bonussatzes ist eine direkte Folge der positiven Entwicklung des Fondsvermögens. In den vergangenen Jahren hat das Amt für Umwelt und Energie (AUE) den Bonussatz bewusst stabil gehalten. Diese vorsichtige Politik war eine Reaktion auf verschiedene Unsicherheiten, die die Entwicklung der Fondsgelder hätten beeinflussen können.
Diese zurückhaltende Ausschüttungspolitik führte dazu, dass sich im Stromspar-Fonds ein beträchtliches Guthaben angesammelt hat. Der nun erreichte hohe Fondsbestand erlaubt es den Behörden, einen grösseren Teil der Einnahmen an die Betriebe zurückzugeben, ohne die langfristige Stabilität des Fonds zu gefährden.
"Der höhere Bestand ermöglicht es nun, im laufenden Jahr mehr aus dem Fonds an die Betriebe zurückzuzahlen", heisst es in der offiziellen Mitteilung der Behörden. Dies unterstreicht die direkte Verbindung zwischen dem angesparten Kapital und der aktuellen Erhöhung.
Das Antragsverfahren für Betriebe
Um den Bonus zu erhalten, müssen die Unternehmen aktiv werden. Das Amt für Umwelt und Energie fordert die Betriebe, die der Lenkungsabgabe unterliegen, jedes Jahr im Herbst auf, die notwendigen Daten für die Berechnung einzureichen. Dieser Prozess beginnt in Kürze.
Die Antragsformulare werden den Unternehmen Mitte Oktober 2024 zugestellt. Darin müssen sie ihre Lohnsumme für das relevante Jahr deklarieren. Auf Basis dieser Angaben berechnet das AUE den individuellen "Arbeitsplatz-Bonus" für jedes Unternehmen, der dann im Jahr 2025 ausgezahlt wird.
Wichtige Schritte für Unternehmen:
- Posteingang prüfen: Achten Sie Mitte Oktober auf die Zusendung der Antragsformulare durch das Amt für Umwelt und Energie.
- Daten vorbereiten: Halten Sie die Lohnsummen-Daten, die für die Arbeitslosenversicherung relevant sind, bereit.
- Fristgerecht einreichen: Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es innerhalb der angegebenen Frist zurück, um den Anspruch auf den Bonus sicherzustellen.
Ein Beitrag zur lokalen Wirtschaft und zum Klimaschutz
Die Erhöhung des Stromspar-Bonus ist nicht nur eine gute Nachricht für die Finanzen der Basler Unternehmen, sondern auch ein wichtiges Signal für den Klimaschutz. Das System der Lenkungsabgabe schafft einen kontinuierlichen Anreiz, in energieeffiziente Technologien zu investieren und den Stromverbrauch zu optimieren.
Durch die direkte finanzielle Rückvergütung wird das Engagement für Energieeffizienz belohnt. Unternehmen, die ihren Verbrauch im Verhältnis zu ihrer Grösse (gemessen an der Lohnsumme) senken, profitieren überproportional. Langfristig trägt dieses Modell dazu bei, die Klimaziele des Kantons zu erreichen und gleichzeitig die lokale Wirtschaft zu stärken, indem Betriebskosten gesenkt werden.
Die aktuelle Erhöhung des Bonus unterstreicht die Funktionsfähigkeit und den Erfolg dieses langjährigen Instruments der kantonalen Umwelt- und Energiepolitik.