Ein belgischer Tourist wurde in Basel wegen Exhibitionismus verurteilt. Der Mann entblösste sich in einer öffentlichen Toilettenanlage nahe des Birsköpfli vor einem unbekannten Passanten. Das Strafgericht Basel-Stadt verhängte eine Geldstrafe von 300 Franken, zuzüglich Verfahrenskosten.
Wichtige Punkte
- Belgischer Tourist wegen Exhibitionismus verurteilt.
- Tat ereignete sich in einer Toilette am Birsköpfli in Basel.
- Geldstrafe von 300 Franken, Gesamtkosten rund 560 Franken.
- Opfer stellte erst am Folgetag Strafantrag.
Vorfall in öffentlicher Toilette
Der Vorfall ereignete sich an einem Nachmittag im August dieses Jahres. Der Beschuldigte, ein Tourist aus Belgien, suchte eine öffentliche Toilettenanlage in der Nähe des Birsköpfli auf. Dort traf er auf einen Mann, den er zuvor nicht kannte. Dieser Passant war gerade dabei, sich die Hände zu waschen.
Die Aktenlage gibt keine Auskunft darüber, was den Touristen nach Basel führte. Ob es eine gezielte Absicht war, sich zu entblössen, eine Geschäftsreise oder ein impulsives Handeln während eines Urlaubs, bleibt unklar. Die Handlung selbst wurde jedoch als Exhibitionismus eingestuft.
Faktencheck
- Tatort: Toilettenanlage nahe Birsköpfli, Basel
- Zeitpunkt: Nachmittag, August dieses Jahres
- Beschuldigter: Belgischer Tourist
- Opfer: Unbekannter Passant
Unverhoffte Entblössung und Strafantrag
Gemäss Strafbefehl entblösste der Belgier seinen Penis «völlig unverhofft» vor dem anderen Mann. Diese plötzliche Handlung löste beim Opfer eine entsprechende Reaktion aus. Obwohl der Vorfall schnell vorüber war, entschied sich der betroffene Passant, rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Strafantrag wurde erst am nächsten Tag bei den Behörden gestellt. Trotz dieser Verzögerung konnten die Ermittler den Beschuldigten identifizieren und zur Verantwortung ziehen. Dies unterstreicht die Effizienz der Basler Polizei, auch bei Vorfällen, die nicht sofort gemeldet werden.
«Die schnelle Identifizierung des Täters zeigt, dass auch bei verzögerter Meldung die Strafverfolgung effektiv agieren kann.»
Gerichtliche Folgen und Kosten
Der belgische Tourist wurde per Strafbefehl wegen Exhibitionismus verurteilt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 300 Franken. Zu dieser Strafe kommen noch die Verfahrenskosten hinzu, welche die Gesamtsumme deutlich erhöhen.
Insgesamt muss der Belgier rund 560 Franken bezahlen. Diese Summe setzt sich aus der eigentlichen Geldstrafe und den Kosten für das gerichtliche Verfahren zusammen. Die Verurteilung erfolgte ohne eine öffentliche Hauptverhandlung, da es sich um einen Strafbefehl handelte.
Rechtlicher Hintergrund
Exhibitionismus ist in der Schweiz gemäss Artikel 194 des Strafgesetzbuches strafbar. Wer sich in anstössiger Weise öffentlich entblösst und dadurch andere belästigt, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt werden. Die Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren, das bei weniger schweren Delikten angewendet wird. Der Beschuldigte erhält dabei einen schriftlichen Entscheid, gegen den er Einsprache erheben kann. Erfolgt keine Einsprache, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Bedeutung für die öffentliche Sicherheit
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der öffentlichen Sicherheit in Basel. Auch in touristisch frequentierten Gebieten wie dem Birsköpfli, einem beliebten Naherholungsgebiet am Rhein, werden solche Delikte ernst genommen und konsequent verfolgt. Die Präsenz und Wachsamkeit der Behörden tragen dazu bei, dass sich sowohl Einheimische als auch Besucher in der Stadt sicher fühlen können.
Die schnelle Aufklärung und Verurteilung signalisieren, dass öffentliches Fehlverhalten in Basel Konsequenzen hat. Dies dient als Abschreckung und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechtssystem. Es zeigt auch, dass Opfer solcher Taten ermutigt werden sollten, Anzeige zu erstatten, auch wenn der Vorfall nicht unmittelbar gemeldet wird.
- Konsequente Strafverfolgung bei Exhibitionismus.
- Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.
- Signalwirkung für potenzielle Täter.
Die Stadt Basel legt Wert auf eine hohe Lebensqualität und Sicherheit für alle. Zwischenfälle dieser Art sind selten, aber die Reaktion der Justiz ist klar. Solche Vergehen werden nicht toleriert und entsprechend geahndet, um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten.





