Im Fall der im Februar 2024 in Binningen getöteten und zerstückelten Frau hat der tatverdächtige Ehemann erneut ein Gesuch um Haftentlassung gestellt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft widerspricht dem Antrag vehement und verweist auf eine hohe Flucht- und Wiederholungsgefahr. Das Kantonsgericht muss nun über die weitere Untersuchungshaft entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der des Mordes an seiner Ehefrau verdächtige Thomas L. hat zum wiederholten Mal seine Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt.
- Die Staatsanwaltschaft führt hohe kriminelle Energie, Kaltblütigkeit sowie Flucht- und Wiederholungsgefahr als Gründe für die fortgesetzte Haft an.
- Der Beschuldigte behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben, und bezeichnet die Zerstückelung der Leiche als «Panik-Reaktion».
- Während der Haft wurden bei dem Mann verbotene Gegenstände wie eine Rasierklinge und eine Schlinge gefunden.
Ein wiederholter Antrag auf Freiheit
Seit seiner Verhaftung Mitte Februar 2024 befindet sich Thomas L. in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, seine 38-jährige Ehefrau K. J. in ihrer gemeinsamen Villa in Binningen getötet zu haben. Trotz der Schwere der Vorwürfe versucht der Beschuldigte nun erneut, auf freien Fuss zu kommen. Es ist bereits das vierte Mal, dass er ein entsprechendes Gesuch stellt.
Sein erster Antrag wurde bereits im vergangenen September vom Bundesgericht abgewiesen. Die wiederholten Gesuche belasten die Justiz erheblich. In seinem jüngsten Antrag argumentiert Thomas L., es gäbe keine stichhaltigen Gründe mehr für seine Inhaftierung. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, mit «alten Schauernarrativen» zu arbeiten, und beschreibt sich selbst als eine «hilfsbereite und gewaltfreie Person».
Der Fall Binningen: Ein chronologischer Überblick
Am 14. Februar 2024 durchsuchte die Polizei das Anwesen des Paares in Binningen. Kurz darauf wurde Thomas L. verhaftet. Er gestand die Tötung seiner Frau, einer ehemaligen Finalistin bei der Miss-Schweiz-Wahl, bestreitet jedoch die Mordabsicht. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft eröffnete ein Strafverfahren wegen Mordverdachts und ordnete Untersuchungshaft an.
Die Details einer grausamen Tat
Die Ermittlungen brachten schreckliche Details ans Licht. Nach Angaben des Beschuldigten sei es zu einem Streit gekommen, bei dem seine Frau ihn mit einem Messer angegriffen habe. In der Folge habe er sie erdrosselt. Die Staatsanwaltschaft hat bisher keine Hinweise gefunden, die diese Version der Notwehr stützen würden.
Was nach der Tötung geschah, bezeichnen die Ermittler als Ausdruck hoher krimineller Energie und Kaltblütigkeit. Thomas L. gab zu, den Leichnam seiner Frau zerstückelt zu haben. Dafür benutzte er unter anderem eine Stichsäge, ein Messer und eine Gartenschere. Um Spuren zu verwischen, soll er Enthaarungscreme auf dem Kopf des Opfers aufgetragen haben.
Teile des Körpers soll er anschliessend im Waschkeller mit einem leistungsstarken Gastropürierstab zerkleinert und entsorgt haben. Diese Vorgehensweise widerspricht nach Ansicht der Anklage seiner Darstellung einer reinen «Panik-Reaktion».
Gründe für die Untersuchungshaft
Die Behörden begründen die Notwendigkeit der Untersuchungshaft mit mehreren Faktoren:
- Fluchtgefahr: Aufgrund der drohenden langen Haftstrafe wird eine hohe Fluchtgefahr angenommen.
- Kollusionsgefahr: Es besteht die Sorge, dass der Beschuldigte Zeugen beeinflussen oder Beweismittel vernichten könnte.
- Wiederholungsgefahr: Sein psychischer Zustand und die Brutalität der Tat lassen eine Gefahr für die Öffentlichkeit befürchten.
Verhalten in der Haft wirft Fragen auf
Die Argumentation von Thomas L., er sei eine gewaltfreie Person, wird durch Vorfälle während seiner Haftzeit in Frage gestellt. Bei Zellendurchsuchungen wurden bei ihm wiederholt verbotene Gegenstände gefunden. Dazu gehören eine Rasierklinge sowie ein Schnürsenkel, der zu einer Schlinge umfunktioniert worden war.
Diese Funde nähren die Bedenken der Behörden hinsichtlich seines psychischen Zustands und einer möglichen Selbst- oder Fremdgefährdung. Die Staatsanwaltschaft sieht in seinem Verhalten ein weiteres Indiz dafür, dass eine Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht zu verantworten ist.
Die Ermittlungsbehörden sprechen von «hoher krimineller Energie» und «Kaltblütigkeit» und sehen keine Anzeichen für die vom Beschuldigten geltend gemachte Notwehr.
Wie geht es weiter?
Das Strafverfahren befindet sich noch in der Untersuchungsphase. Die Staatsanwaltschaft sammelt weiterhin Beweise, um den Tathergang lückenlos zu rekonstruieren und die Frage des Motivs zu klären. Das Geständnis der Tötung an sich ist nur ein Teil des Puzzles; entscheidend für das Strafmass wird die Klärung sein, ob es sich juristisch um Mord, vorsätzliche Tötung oder eine Tat im Affekt handelte.
Das Kantonsgericht Baselland wird nun über den jüngsten Antrag auf Haftentlassung entscheiden müssen. Angesichts der bisherigen Entscheide und der von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Argumente gilt eine Zustimmung als äusserst unwahrscheinlich. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil bleibt Thomas L. in Haft, während die Ermittlungen andauern.





