Ein finanzieller Disput zwischen dem Bund und dem Kanton Basel-Stadt eskaliert. Im Zentrum des Konflikts stehen die Kosten für Personenkontrollen am Euro-Airport Basel Mulhouse Freiburg. Der Bund fordert vom Kanton eine jährliche Abgeltung von rund fünf Millionen Franken, doch Basel-Stadt verweigert die Zahlung entschieden.
Der Euro-Airport, der auf französischem Hoheitsgebiet liegt, ist ein Sonderfall in der Schweizer Flughafenlandschaft. Diese geografische Besonderheit bildet die Grundlage für die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den beiden Parteien.
Wichtige Punkte
- Basel-Stadt weigert sich, fünf Millionen Franken für Personenkontrollen am Euro-Airport zu zahlen.
- Der Euro-Airport liegt auf französischem Hoheitsgebiet, was die Rechtslage komplex macht.
- Das Bundesamt für Justiz stützt die Forderung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
- Der Kanton Genf zahlt seit Anfang 2025 jährlich 6,5 Millionen Franken für ähnliche Kontrollen.
- Die Basler SP-Nationalrätin Sarah Wyss erwartet eine baldige Einigung.
Einzigartige Lage des Euro-Airports
Der Euro-Airport Basel Mulhouse Freiburg unterscheidet sich grundlegend von anderen Schweizer Flughäfen wie Zürich oder Genf. Er befindet sich auf französischem Boden, eine Tatsache, die im aktuellen Streit eine zentrale Rolle spielt. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) Basel-Stadt betont, dass diese geografische Lage den Flughafen zu einem Sonderfall macht.
Die Rechtslage sei hier anders als in Zürich, wo die Personenkontrollen von der kantonalen Flughafenpolizei durchgeführt und vom Kanton finanziert werden. Am Euro-Airport übernehmen Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) diese Aufgabe. Der Bund ist der Ansicht, dass Basel-Stadt für diese Dienstleistung aufkommen muss.
Faktencheck: Euro-Airport
- Standort: Auf französischem Hoheitsgebiet
- Betrieb: Binational (Schweiz/Frankreich)
- Kontrollen: Durch Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
- Forderung: Rund 5 Millionen Franken jährlich vom Bund an Basel-Stadt
Uneinheitliche Regelungen in der Schweiz
Die Personenkontrollen an Schweizer Flughäfen sind nicht einheitlich geregelt, was zu Verwirrung und unterschiedlichen Praktiken führt. Während Zürich ein kantonales Modell verfolgt, setzen Genf und Basel auf Bundespersonal. Diese föderale Vielfalt trägt zur aktuellen Debatte bei.
Der Kanton Genf hat sich bereits mit dem Bund geeinigt. Seit dem 1. Januar dieses Jahres überweist Genf jährlich rund 6,5 Millionen Franken an den Bund für die Kontrolldienste des BAZG. Basel-Stadt lehnt eine solche Abgeltung jedoch ab und beruft sich auf ein eigenes Rechtsgutachten.
"Dass sich Basel-Stadt so vehement wehrt, verwundert mich", sagte SP-Nationalrätin Sarah Wyss. Sie geht davon aus, dass es bei diesem Widerstand eher um eine Grundsatzfrage und weniger um den genauen Betrag geht.
Rechtsgutachten und unterschiedliche Ansichten
Basel-Stadt hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Zuständigkeit für die Personenkontrollen beim Bund liegt. Demnach sei keine Entschädigung durch den Kanton vorgesehen, so das Justiz- und Sicherheitsdepartement.
Das BAZG akzeptiert diese Sichtweise nicht. Es liess die Angelegenheit vom Bundesamt für Justiz prüfen. Dieses Amt stützt die Position des BAZG und teilt die Argumentation des Kantons Basel-Stadt "grundsätzlich nicht". Diese Einschätzung wurde Basel-Stadt Mitte Dezember 2025 mitgeteilt. Eine formelle Antwort aus Basel steht noch aus.
Hintergrund der Kontrollen
Die Personenkontrollen an Flughäfen sind ein wichtiger Bestandteil der nationalen Sicherheit. Sie dienen der Überprüfung von Reisenden und der Einhaltung internationaler Vorschriften. Die Frage, wer die Kosten für diese essenziellen Dienste trägt, ist in der Schweiz aufgrund der föderalen Struktur oft Gegenstand politischer Diskussionen.
Politische Reaktionen und Ausblick
Die Basler SP-Nationalrätin Sarah Wyss äusserte sich zu dem Konflikt. Sie geht davon aus, dass es letztlich zu einer Vereinbarung kommen wird. Für Wyss ist es "eine Frage der Zeit", bis sich die Parteien einigen. Sie betont, dass alle Kantone gleichbehandelt werden müssten. Übernehme der Bund kantonale Aufgaben, müsse der Kanton diese auch entschädigen.
Der Widerstand Basel-Stadts könnte somit eher eine Grundsatzfrage sein, statt eine reine Diskussion über die Höhe des Betrags. Die Situation zeigt die Komplexität der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, insbesondere wenn es um internationale Schnittstellen wie den Euro-Airport geht.
Es bleibt abzuwarten, wie Basel-Stadt auf die Einschätzung des Bundesamtes für Justiz reagieren wird und welche Schritte als Nächstes folgen, um den finanziellen Streit beizulegen. Eine Lösung ist im Interesse aller Beteiligten, um die reibungslosen Abläufe am wichtigen Euro-Airport sicherzustellen.





