Die Basler Justiz steht erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Ein Mann, der bereits wegen eines Doppelmordes verurteilt und in einer stationären Massnahme untergebracht war, hat zehn Jahre später eine dritte Frau getötet. Der Fall wirft drängende Fragen zum Schweizer Massnahmenvollzug und zur Sicherheit der Bevölkerung auf.
Wichtigste Erkenntnisse
- Raphael Meier, ein psychisch kranker Straftäter, tötete 2014 zwei Frauen am Basler Nasenweg.
- Er wurde wegen Schizophrenie als schuldunfähig eingestuft und in einer stationären Massnahme untergebracht.
- Im August 2024, während eines unbegleiteten Ausgangs, ermordete Meier eine dritte Frau am selben Ort.
- Der erneute Mord löst Debatten über die Wirksamkeit und Lockerung von Massnahmen für psychisch kranke Straftäter aus.
- Trotz des tragischen Rückfalls betonen Experten die Seltenheit solcher Vorkommnisse im engmaschigen System.
Tragischer Rückfall nach zehn Jahren
Der Fall Raphael Meier erschüttert Basel. Im November 2014 verübte der damals 22-Jährige einen brutalen Doppelmord. Er stach zuerst Elisabeth Bauer, einer Nachbarin seines Vaters, in deren Wohnung am Nasenweg nieder. Kurz darauf griff er in einem anderen Wohnhaus einen 88-jährigen Mann an und tötete dessen Nachbarin, die dem Mann zu Hilfe eilte.
Meier wurde 2015 wegen Mordes verurteilt. Da er jedoch an Schizophrenie litt und die Taten im Wahn beging, wurde er als schuldunfähig eingestuft. Statt einer Haftstrafe ordnete das Gericht eine langjährige stationäre Massnahme in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) an. Das Ziel dieser Massnahme ist die Behandlung des Täters und seine schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Faktencheck: Stationäre Massnahmen
- Dienen der Behandlung psychisch kranker Straftäter.
- Ziel ist die Resozialisierung und der Schutz der Gesellschaft.
- Müssen alle fünf Jahre neu beurteilt werden.
- Können in eine Verwahrung münden, wenn Rückfallgefahr besteht oder Therapie erfolglos bleibt.
Der dritte Mord und die offenen Fragen
Zehn Jahre nach den ersten Taten, im August 2024, schlug Meier erneut zu. Wieder am Nasenweg. Er tötete eine 75-jährige Anwohnerin, die er im Treppenhaus traf. Die Frau hatte zuvor einen Konflikt mit Meiers Vater wegen eines Kellerabteils.
Zum Zeitpunkt des dritten Mordes befand sich Meier noch immer in der stationären Massnahme. Er hatte unbegleiteten Ausgang. Diese Tatsache wirft unweigerlich die Frage auf, wie es dazu kommen konnte, dass ein verurteilter Doppelmörder sich frei bewegen durfte und erneut eine Bluttat begehen konnte.
„Die Massnahme soll grundsätzlich stufenweise gelockert werden, wenn der Täter sich bewährt. Er soll resozialisiert werden“, erklärt Marc Graf, ehemaliger Direktor der Klinik für Forensik der UPK Basel.
Lockerungen im Massnahmenvollzug
Die Lockerung einer stationären Massnahme ist ein gestufter Prozess. Es gibt etwa 20 feingradige Lockerungsstufen, die von begleitetem Ausgang bis zu betreutem Wohnen ausserhalb der Klinik reichen können. Am Ende des Prozesses steht die bedingte Entlassung.
Ärzte oder der Täter selbst können Lockerungen beantragen. Die zuständige kantonale Behörde muss diese jedoch bewilligen. Bei schweren Straftaten muss der Antrag einer Fachkommission vorgelegt werden, die aus unabhängigen Personen wie Staatsanwälten, Vollzugsbehörden und forensischen Psychiatern besteht. Zusätzlich wird ein externes, unabhängiges Gutachten eingeholt, bevor eine Entscheidung über die Lockerung getroffen wird.
Hintergrund: Die Rolle der Fachkommission
Eine Fachkommission prüft Anträge auf Lockerungen bei schweren Straftaten. Sie setzt sich aus verschiedenen Experten zusammen, um eine umfassende Risikobeurteilung zu gewährleisten. Dies soll die Sicherheit der Öffentlichkeit maximieren und gleichzeitig die Resozialisierungschancen des Täters berücksichtigen.
Die Risikobeurteilung und die Folgen
Forensische Psychiater wie Marc Graf betonen, dass das Schweizer System zur Beurteilung von Rückfallrisiken engmaschig ist. Er weist darauf hin, dass es seit der Einführung dieses Systems im Jahr 1993 in der Deutschschweiz neben dem Fall Meier nur einen weiteren schweren Rückfall gegeben habe.
Eine „Fehleinschätzung“ liegt laut Graf dann vor, wenn man ohne gute Gründe von einem Standard abweicht. Wenn alle Standards eingehalten und die bestmögliche Behandlung angeboten werden, sei nicht jedes negative Ereignis automatisch ein Fehler.
- Extrem geringe Rückfallquote: Das System verzeichnet sehr wenige schwere Rückfälle.
- Standardisierte Verfahren: Entscheidungen basieren auf umfassenden Gutachten und Empfehlungen.
- Verantwortlichkeit: Bei Verstössen gegen Vorschriften kann eine strafrechtliche Prüfung erfolgen.
Der Fall Meier: Keine Anzeichen für einen Fehler
Im aktuellen Fall sind sich Staatsanwaltschaft, Gericht und die Verteidigung einig: Der erneute Mord war nicht vorhersehbar. Raphael Meier hatte seit 2014 kein aggressives Verhalten mehr gezeigt und wurde nach den üblichen Standards für Schizophreniepatienten behandelt. Er hatte über 100 unbegleitete Ausgänge, bei denen er sich stets unauffällig verhielt, und arbeitete halbtags in einer Küche.
Wahnhafte Schübe, die Meier zwischendurch erlebte, führten stets zu einer sofortigen Zurückstufung der Lockerungen. Das Strafgericht Basel-Stadt stellte fest, dass Meier seine Therapeuten nie vollständig in seine „zweite Welt“ liess. Diese Welt, so Meier, bestand aus Figuren, Dämonen und Heiligen, denen er absolute Glaubwürdigkeit schenkte. Er habe die Anweisung erhalten, erneut zu töten, weil er vor zehn Jahren die „falsche Frau“ ermordet habe.
Raphael Meiers Vorgeschichte
- 2014: Doppelmord am Nasenweg.
- 2015: Verurteilung wegen Mordes, Einweisung in stationäre Massnahme aufgrund von Schizophrenie.
- 2024: Dritter Mord am Nasenweg während eines unbegleiteten Ausgangs.
Das Urteil: Verwahrung
Meiers Verteidiger sprach in seinem Schlussplädoyer von einem Drama für die Angehörigen und einer Tragödie für alle Beteiligten, einschliesslich Meier selbst, der unter einer Krankheit leide, für die er nichts könne.
Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte Raphael Meier wegen Mordes zu einer Verwahrung. Eine Verwahrung ist unbefristet und dient in erster Linie dem Schutz der Gesellschaft. Die Behandlung des Täters steht hier nicht im Vordergrund. Die meisten Personen, die verwahrt werden, kommen nie wieder auf freien Fuss. Meier hat die Möglichkeit, das Urteil innerhalb von zehn Tagen anzufechten.





