Die Basler SP-Grossrätin Maria Ioana Schäfer fordert eine gerechtere Entlohnung für Spitalmitarbeitende, die an Samstagen arbeiten. Sie kritisiert, dass im Gegensatz zu Sonntags- und Feiertagsarbeit, für Samstagsdienste in vielen öffentlichen Spitälern keine finanziellen Zulagen vorgesehen sind. Schäfer, die selbst im medizinischen Bereich tätig ist, sieht hier Handlungsbedarf, insbesondere angesichts der angespannten Arbeitsbedingungen und des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen.
Wichtige Punkte
- SP-Grossrätin Maria Ioana Schäfer fordert Samstagszulagen für Spitalpersonal.
- Viele öffentliche Spitäler zahlen keine Zulagen für Samstagsarbeit, im Gegensatz zu Sonn- und Feiertagen.
- Die Forderung begründet sich mit angespannten Arbeitsbedingungen und Fachkräftemangel.
- Regionale Unterschiede bei den Zulagen sind bereits sichtbar.
- Die Regierung soll Handlungsspielräume prüfen, um faire Bedingungen zu schaffen.
Ungleiche Behandlung von Wochenendarbeit
In der Schweiz ist der Sonntag rechtlich als Ruhetag geschützt. Arbeit an diesem Tag ist grundsätzlich nur mit spezieller Bewilligung und Kompensationsruhe erlaubt. Für solche Sonntagsdienste erhalten Mitarbeitende in der Regel finanzielle Zulagen. Der Samstag hingegen gilt als normaler Werktag. Auch wenn viele Menschen den Samstag als Teil ihres Wochenendes betrachten und für soziale Aktivitäten nutzen, wird die Arbeit an diesem Tag in vielen Branchen nicht zusätzlich entlohnt.
Gerade im Gesundheitswesen ist Samstagsarbeit jedoch Alltag. Pflegefachkräfte, Ärzte und weiteres Personal sind auch am Wochenende im Einsatz, um die Patientenversorgung sicherzustellen. Maria Ioana Schäfer betont, dass diese Mitarbeitenden auf wertvolle gemeinsame Zeit mit Familie und Freunden verzichten. Dies sei ein Aspekt, der bei der Entlohnung berücksichtigt werden müsse.
«Die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen sind seit Jahren angespannt. Das Personal unserer öffentlichen Spitäler leistet täglich unverzichtbare Arbeit – auch an Wochenenden, oft unter erschwerten Umständen.»
Faktencheck: Wochenendzulagen
- Sonntag: Rechtlich geschützter Ruhetag. Arbeit nur mit Bewilligung und Ersatzruhe erlaubt. Zulagen üblich.
- Samstag: Gilt als normaler Werktag. Arbeit zulässig, Zulagen nicht überall verbreitet.
- Feiertage: Ähnlich wie Sonntage, oft mit Zulagen entschädigt.
Regionale Unterschiede und fehlende Entschädigung
Die Situation bezüglich Samstagszulagen variiert in der Region Basel stark. Im Kantonsspital Baselland erhalten Mitarbeitende seit diesem Jahr eine Zulage von drei Franken pro Stunde für Samstagsarbeit. Das Kinderspital beider Basel zahlt sogar zehn Franken pro Stunde. Diese Beispiele zeigen, dass eine Entschädigung für Samstagsdienste machbar und in einigen Institutionen bereits etabliert ist.
Anders sieht es bei den Basler öffentlich-rechtlichen Spitälern aus. Der Gesamtarbeitsvertrag für das Universitätsspital Basel (USB), die Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) und das Felix Platter Spital sieht zwar Zulagen für Sonntagsarbeit (sieben Franken) und Feiertagsarbeit (zehn Franken) vor, jedoch keinerlei Entschädigung für die Arbeit an Samstagen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung innerhalb des Gesundheitssektors und zwischen den verschiedenen Tagen des Wochenendes.
Hintergrund: Fachkräftemangel im Gesundheitswesen
Der Gesundheitssektor in der Schweiz leidet seit Jahren unter einem zunehmenden Fachkräftemangel. Hohe Belastung, lange Arbeitszeiten und mangelnde Wertschätzung führen zu einer wachsenden Fluktuation des Personals. Gerechtere Arbeitsbedingungen und Entlohnungen könnten dazu beitragen, die Attraktivität der Berufe im Gesundheitswesen zu steigern und Personal langfristig zu binden. Dies ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung.
Regierung in der Verantwortung
Maria Ioana Schäfer ist überzeugt, dass die Regierung eine Mitverantwortung trägt, faire Arbeitsbedingungen in den kantonalen Spitälern zu gewährleisten. Auch wenn diese Spitäler privatrechtlich geführt werden, erteilt die Regierung Leistungsaufträge und hat somit einen gewissen Handlungsspielraum. Sie fordert die Regierung auf, diesen Spielraum zu nutzen und Möglichkeiten für die Einführung von Samstagszulagen aufzuzeigen.
Die Grossrätin hat eine schriftliche Anfrage an den Regierungsrat eingereicht. Sie möchte wissen, wie die Regierung die aktuelle Situation der Wochenendzulagen einschätzt. Weiter fragt sie, wie die Regierung die Wichtigkeit einer gerechten Entlohnung von Schicht- und Wochenendarbeit bewertet. Schliesslich möchte Schäfer erfahren, welche konkreten Massnahmen die Regierung ergreifen kann, um Samstagszulagen in den öffentlich-rechtlichen Spitälern zu fördern.
Die Einführung von Samstagszulagen wäre ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dies könnte nicht nur die Motivation des bestehenden Personals stärken, sondern auch dazu beitragen, neue Fachkräfte für das Gesundheitswesen zu gewinnen. Schäfer behält sich vor, das Anliegen nach Erhalt der Regierungsantworten weiterzuverfolgen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Es ist ein klares Signal für mehr Wertschätzung gegenüber den Menschen, die unsere Gesundheitsversorgung an jedem Tag der Woche sicherstellen.
Auswirkungen auf das Personal
Der Verzicht auf das Wochenende bedeutet für viele Spitalmitarbeitende eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität. Die Möglichkeit, gemeinsame Zeit mit der Familie oder Freunden zu verbringen, ist für das soziale Wohlbefinden von grosser Bedeutung. Eine finanzielle Entschädigung für diesen Verzicht kann die Belastung zumindest teilweise ausgleichen und als Anerkennung der besonderen Einsatzbereitschaft dienen.
Im Median beläuft sich der Betrag für Sonn- und Feiertagsarbeit schweizweit auf rund sechs Franken. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Zulagen für ausserordentliche Arbeitszeiten eine etablierte Praxis sind. Die Forderung nach Samstagszulagen ist somit eine Angleichung an bestehende Standards und eine Frage der Gleichbehandlung innerhalb des Gesundheitswesens.
Die Diskussion um Samstagszulagen ist Teil einer breiteren Debatte über die Attraktivität des Pflegeberufs und die Notwendigkeit, das Personal im Gesundheitswesen besser zu unterstützen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des steigenden Bedarfs an medizinischen Leistungen ist es entscheidend, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.