Der Kanton Basel-Stadt nimmt eine wichtige Anpassung am innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleich (FiLa) vor. Diese Revision betrifft den Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen. Ziel ist es, die Verteilung der Finanzmittel gerechter zu gestalten und strukturelle Unterschiede in der Finanzkraft auszugleichen. Die Änderungen sind eine direkte Folge der Steuervorlage 17 (SV17) und berücksichtigen Empfehlungen der Finanzkontrolle.
Wichtige Punkte
- Anpassung des Ressourcenausgleichs im Kanton Basel-Stadt.
- Umsetzung der Steuervorlage 17 und Empfehlungen der Finanzkontrolle.
- Abschaffung einer fixen Korrekturzahlung von 1.14 Millionen Franken.
- Einmalige Belastung des Kantons mit 9.5 Millionen Franken für die Jahre 2021 bis 2024.
- Riehen wird um 10.4 Millionen Franken entlastet, Bettingen um 0.9 Millionen Franken belastet.
- Überprüfung des Lastenausgleichs in einer nächsten Etappe.
Neuausrichtung des Finanzausgleichs
Der Finanz- und Lastenausgleich im Kanton Basel-Stadt existiert seit dem Jahr 2008. Er regelt die Verteilung finanzieller Mittel zwischen den drei Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen. Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass strukturell bedingte Sonderlasten und Unterschiede in der Finanzkraft ausgeglichen werden müssen. Das Finanz- und Lastenausgleichsgesetz (FiLaG) bildet hierfür die rechtliche Grundlage. Die letzte Anpassung des FiLa erfolgte im Jahr 2016.
Die aktuelle Revision ist notwendig, da die Steuervorlage 17 (SV17) am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Diese Vorlage hat die progressive Gewinnsteuer für juristische Personen abgeschafft und durch einen proportionalen Satz von 6.5 Prozent ersetzt. Diese fundamentale Änderung musste im FiLaG nachvollzogen werden, um die Berechnungsgrundlagen anzupassen.
Faktencheck
- Einführung FiLa: 2008
- Letzte Anpassung: 2016
- Inkrafttreten SV17: 1. Januar 2019
- Neuer Gewinnsteuersatz: 6.5 Prozent (proportional)
Empfehlungen der Finanzkontrolle umgesetzt
Neben der SV17 wurden auch zwei Empfehlungen der Finanzkontrolle Basel-Stadt berücksichtigt. Im Jahr 2019 schlug die Finanzkontrolle vor, eine bestimmte Korrekturzahlung anzupassen oder aufzuheben. Diese Zahlung wurde im Jahr 2006 aufgrund eines Rechenfehlers bei der ursprünglichen Ausgestaltung des FiLa eingeführt.
Konkret handelt es sich um eine jährliche Ausgleichszahlung von 1.14 Millionen Franken zugunsten der Einwohnergemeinde Basel. Diese feste Zahlung widerspricht dem Grundgedanken eines Finanzausgleichs, bei dem ressourcenstärkere Gemeinden ressourcenschwächere unterstützen. Deshalb wird diese Korrekturzahlung nun abgeschafft. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines logischeren und transparenteren Finanzausgleichs dar.
„Die Abschaffung der fixen Korrekturzahlung schafft mehr Transparenz und entspricht besser der Logik eines ressourcenbasierten Finanzausgleichs.“
Ein weiterer Punkt betrifft den Verzicht auf den Nachvollzug der unberücksichtigten Ausgleichsperiode 2009. Dies wurde im Einvernehmen aller Einwohnergemeinden beschlossen. Die Gemeinden und der Kanton haben seit der Jahresrechnung 2021, als die SV17 erstmals wirksam wurde, die Ausgleichszahlungen in Abstimmung mit der Finanzkontrolle abgegrenzt.
Auswirkungen auf die Gemeinden
Die Anpassungen im FiLa haben direkte finanzielle Konsequenzen für den Kanton und die Gemeinden. Die Steuererträge der Gemeinden bilden die Grundlage für die Ausgleichszahlungen. Bei der Gemeinde Bettingen wurden für die Jahre 2022 bis 2024 zu hohe Steuererträge und Abgrenzungen festgestellt. Diese Korrektur wirkt sich auf die Berechnung der Ausgleichszahlungen aus.
Für die Jahre 2021 bis 2024 wird der Kanton nachträglich einmalig mit rund 9.5 Millionen Franken belastet. Die Gemeinden sind unterschiedlich betroffen: Riehen wird um rund 10.4 Millionen Franken entlastet, während Bettingen mit rund 0.9 Millionen Franken belastet wird.
Der Nachvollzug der SV17 selbst hat keine direkten Auswirkungen auf die Ausgleichszahlungen, da das massgebende Ressourcenverhältnis zwischen den drei Gemeinden unverändert bleibt. Der Wegfall der Korrekturzahlung ist jedoch ein wesentlicher Faktor für die Neugestaltung der Zahlungen.
Hintergrund zum Finanzausgleich
Der innerkantonale Finanz- und Lastenausgleich (FiLa) zwischen Basel, Riehen und Bettingen besteht aus zwei Hauptkomponenten:
- Ressourcenausgleich: Gleicht Unterschiede in der Finanzkraft der Gemeinden aus. Gemeinden mit geringeren Steuereinnahmen erhalten Unterstützung von ressourcenstärkeren Gemeinden.
- Lastenausgleich: Berücksichtigt strukturell bedingte Sonderlasten, die einzelne Gemeinden tragen müssen, beispielsweise aufgrund ihrer Grösse oder spezifischer Aufgaben.
Nächste Schritte: Überprüfung des Lastenausgleichs
Im Rahmen der Diskussionen über den Ressourcenausgleich wurden auch mögliche Optimierungen beim Lastenausgleich geprüft. Es zeigte sich, dass der Nutzen eines Finanz- und Lastenausgleichs in einem kleinen Kanton mit nur drei Gemeinden grundsätzlich zur Diskussion steht. Diese grundlegende Frage soll in einem nächsten Schritt vertieft analysiert werden.
Ebenso ist die angemessene Berücksichtigung der Gemeinden am Ertrag der Ergänzungssteuer zu klären. Dies betrifft die OECD-Mindestbesteuerung grosser Unternehmen, deren Einnahmen ebenfalls in den Ausgleich einfliessen könnten. Die kommenden Analysen werden zeigen, ob und wie der Lastenausgleich in Zukunft angepasst werden muss, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden und eine faire Verteilung der finanziellen Lasten zu gewährleisten.
Die Änderungen am FiLa sind ein Beispiel dafür, wie kantonale Finanzsysteme auf neue wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen reagieren müssen. Ziel ist immer, eine gerechte Verteilung der Ressourcen und Lasten innerhalb des Kantons zu sichern.





