Der Kanton Basel-Stadt startet eine neue Initiative, um sicherzustellen, dass mehr anspruchsberechtigte Personen ihre Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV erhalten. Ab Anfang Februar werden erstmals gezielte Informationsschreiben an Bürgerinnen und Bürger versandt, die potenziell einen Anspruch auf diese wichtigen finanziellen Hilfen haben. Ziel ist es, die Nichtbezugsquote von derzeit rund 30 Prozent deutlich zu senken und die Existenzsicherung im Alter und bei Invalidität zu verbessern.
Wichtige Punkte
- Informationsschreiben werden ab Februar 2026 versandt.
- Rund 3'400 Personen erhalten Post vom Amt für Sozialbeiträge.
- Ziel ist, die Nichtbezugsquote von 30% zu senken.
- Pro Senectute und Pro Infirmis bieten Beratung und Unterstützung an.
- Anträge können neu auch online gestellt werden.
Gezielte Ansprache für mehr Gerechtigkeit
Die Ergänzungsleistungen sind ein zentrales Element des Schweizer Sozialstaats. Sie stellen sicher, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit Invalidenrente, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der minimalen Lebenskosten ausreicht, finanziell unterstützt werden. Trotzdem zeigen Statistiken, dass ein erheblicher Teil der Berechtigten diese Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Im Kanton Basel-Stadt betrifft dies etwa 30 Prozent der potenziell anspruchsberechtigten Personen.
Diese hohe Nichtbezugsquote ist für den Regierungsrat Anlass zum Handeln. Die nun umgesetzte Gesetzesänderung des Grossen Rates ermöglicht eine proaktive Information der Betroffenen. Es geht darum, Hürden abzubauen und den Zugang zu erleichtern.
Faktencheck Ergänzungsleistungen
- Ergänzungsleistungen (EL) sind keine Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch.
- Sie decken notwendige Lebenshaltungskosten, die nicht durch AHV/IV-Renten oder andere Einkommen gedeckt sind.
- EL können auch Krankheits- und Behinderungskosten übernehmen.
Der Fahrplan für die Informationskampagne
Die Informationskampagne startet im ersten Halbjahr 2026. Insgesamt werden rund 3'400 Schreiben verschickt. Ein Grossteil, etwa 80 Prozent, richtet sich an potenzielle AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Die restlichen 20 Prozent der Schreiben gehen an Personen, die eine IV-Rente beziehen könnten und ebenfalls Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Jedes Schreiben enthält detaillierte Hinweise zu den Anspruchsvoraussetzungen. Es erklärt auch die notwendigen Schritte für eine mögliche Anmeldung. Diese direkte Ansprache soll Unsicherheiten beseitigen und den Weg zur Antragstellung ebnen.
„Wir wollen sicherstellen, dass jede Person, die einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, diesen auch kennt und geltend machen kann. Es ist ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung und Existenzsicherung in unserem Kanton.“
Umfassende Unterstützung und neue digitale Wege
Der Kanton Basel-Stadt arbeitet eng mit bewährten Partnerorganisationen zusammen. Pro Senectute und Pro Infirmis sind massgeblich in das Projekt eingebunden. Sie bieten den angeschriebenen Personen bei Bedarf eine umfassende Beratung an. Diese Unterstützung reicht von der Klärung von Fragen bis hin zur praktischen Hilfe bei der eigentlichen Anmeldung.
Begleitend zu den persönlichen Schreiben stellt das Amt für Sozialbeiträge weitere Informationsmaterialien zur Verfügung. Ein speziell entwickelter Informationsflyer erklärt die Ergänzungsleistungen, die Voraussetzungen und das Vorgehen in verständlicher Sprache. Ergänzend dazu gibt es auf der kantonalen Website umfassende Informationen, darunter ein Erklärvideo, das in verschiedenen Sprachen verfügbar ist.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (EG/ELG) wurde vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt beschlossen. Sie zielt darauf ab, die soziale Absicherung zu stärken und die Inanspruchnahme von gesetzlich zustehenden Leistungen zu fördern.
Ein wichtiger Fortschritt ist auch die Einführung der Online-Antragstellung. Anspruchsberechtigte können ihre Ergänzungsleistungen nun bequem und unkompliziert über das Internet beantragen. Dieser digitale Zugang ist ein weiterer Baustein, um den Prozess zu vereinfachen und die Hemmschwelle zu senken.
Warum die proaktive Information so wichtig ist
Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme von Ergänzungsleistungen sind vielfältig. Oftmals wissen die Menschen nicht, dass sie überhaupt einen Anspruch haben. Manchmal sind die Antragsverfahren zu kompliziert, oder es bestehen Hemmungen, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Durch die direkte und gezielte Information will der Kanton Basel-Stadt diesen Problemen entgegenwirken. Es ist ein klares Signal, dass der Staat seine Bürgerinnen und Bürger aktiv unterstützt und sie über ihre Rechte aufklärt. Dies trägt nicht nur zur finanziellen Entlastung der Betroffenen bei, sondern stärkt auch das soziale Gefüge im Kanton.
Die proaktive Information hilft, Armut im Alter und bei Invalidität zu verhindern. Sie ermöglicht den Menschen, ein würdevolles Leben zu führen, ohne ständig um ihre finanzielle Existenz bangen zu müssen. Die Zusammenarbeit mit Pro Senectute und Pro Infirmis stellt dabei sicher, dass niemand mit dem Antragsprozess alleine gelassen wird.
Fazit und Ausblick
Mit dem Versand der Informationsschreiben setzt der Kanton Basel-Stadt einen wichtigen politischen Beschluss um. Die Massnahme ist ein wichtiger Schritt, um die soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Lebensqualität von AHV- und IV-Bezügern zu verbessern. Die Kombination aus direkter Ansprache, umfassenden Informationsmaterialien und der Unterstützung durch Fachorganisationen schafft eine solide Basis für den Erfolg dieser Initiative.
Die Möglichkeit, Anträge online zu stellen, ist zudem eine moderne Ergänzung, die den Zugang weiter vereinfacht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Nichtbezugsquote in den kommenden Jahren entwickeln wird. Die Erwartungen sind hoch, dass diese gezielte Strategie die Situation für viele Baslerinnen und Basler positiv verändern wird.





