Die Frauenhäuser in Basel stossen an ihre Kapazitätsgrenzen. Im vergangenen Jahr mussten über 250 Personen abgewiesen werden, weil keine Plätze frei waren. Nun fordert EVP-Grossrat Christoph Hochuli in einer fraktionsübergreifenden Motion eine deutliche Erhöhung der Schutzplätze für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.
Wichtige Punkte
- Frauenhaus beider Basel wies letztes Jahr über 250 Personen ab.
- EVP-Grossrat Christoph Hochuli fordert mehr Schutzplätze gemäss Istanbul-Konvention.
- Alle Fraktionen des Grossen Rates unterstützen die Motion.
- Auslastung des Frauenhauses beider Basel lag 2023 bei 96 Prozent.
- Forderung nach kantonalem Frauenhausgesetz und höherer staatlicher Finanzierung (mindestens 75 Prozent).
Die akute Platznot in Basler Frauenhäusern
Die Situation in den beiden Frauenhäusern der Region Basel ist angespannt. Das Frauenhaus beider Basel und das von der Heilsarmee geführte Frauenhaus Wohnen für Frauen und Kinder (WFK) sind konstant stark ausgelastet. Dies führt dazu, dass immer wieder schutzsuchende Frauen und ihre Kinder abgewiesen werden müssen.
Im Jahr 2023 erreichte das Frauenhaus beider Basel eine Auslastung von 96 Prozent. Dieser Wert liegt weit über der empfohlenen Obergrenze von 75 Prozent, die von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) als notwendig erachtet wird, um Krisenintervention effektiv leisten zu können.
Faktencheck: Auslastung Frauenhaus beider Basel
- 2019: Über 75%
- 2020: Über 75%
- 2021: Über 75%
- 2022: Über 75%
- 2023: 96%
Die Zahlen der letzten fünf Jahre zeigen eine durchgehend hohe Auslastung, die den Richtwert der SODK überschreitet.
Politische Initiative für mehr Schutz
Angesichts dieser alarmierenden Zahlen hat EVP-Grossrat Christoph Hochuli eine Motion im Grossen Rat eingereicht. Die Motion fordert eine Erhöhung der Schutzplätze in den Frauenhäusern der Region. Besonders bemerkenswert ist die breite Unterstützung: Alle Fraktionen des Grossen Rates haben die Motion mitunterzeichnet.
"Der Bedarf ist klar gegeben", sagt Christoph Hochuli mit Blick auf die hohen Abweisungszahlen.
Die Motion stützt sich auf die Empfehlungen der Istanbul-Konvention. Diese Konvention des Europarats verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu ergreifen. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Schutzplätzen.
Hintergrund: Die Istanbul-Konvention
Die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, trat 2014 in Kraft. Die Schweiz ratifizierte sie 2017. Sie verpflichtet die Staaten unter anderem dazu, ausreichend spezialisierte Frauenhäuser zur Verfügung zu stellen, um den Schutz von Opfern zu gewährleisten.
Finanzierung und kantonales Gesetz gefordert
Ein zentraler Punkt der Motion ist die finanzielle Absicherung der Frauenhäuser. Obwohl die Beiträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft kürzlich erhöht wurden, reichen diese offenbar nicht aus, um den nötigen Ausbau der Schutzplätze zu finanzieren. Das Frauenhaus beider Basel wird zu etwa 60 Prozent von den beiden Kantonen finanziert, das WFK zu rund 67 Prozent.
Die beiden Einrichtungen müssen jährlich über eine Million Franken durch private Spenden und Beiträge aufbringen. Christoph Hochuli bedauert, dass die staatlichen Beiträge nicht "markant erhöht" wurden, obwohl der Regierungsrat den erhöhten Mittelbedarf kenne.
Ein Frauenhausgesetz für Basel-Stadt
Neben der Erhöhung der direkten Beiträge fordert Hochuli die Schaffung eines kantonalen Frauenhausgesetzes für Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Landschaft hat bereits ein solches Gesetz, das eine finanzielle Unterstützung anerkannter Frauenhäuser in der Region vorschreibt.
Mit einem solchen Gesetz soll Basel-Stadt verpflichtet werden, mindestens 75 Prozent der Kosten für das Frauenhaus beider Basel und das WFK zu übernehmen. Diese Zahl orientiert sich ebenfalls an den Empfehlungen der SODK, die eine Auslastung von maximal 75 Prozent für eine effektive Krisenintervention vorschlägt.
- Aktuelle kantonale Finanzierung: ca. 60-67%
- Forderung: mindestens 75%
Auswirkungen der Abweisungen
Wenn Frauen und Kinder in den regionalen Frauenhäusern abgewiesen werden müssen, versucht das Personal, anderswo einen Platz zu finden. Doch dies ist nicht immer erfolgreich. Die Leiterin des Frauenhauses Bettina Bühler erklärte im Juni, dass sie nicht immer sicherstellen können, einen Platz zu finden.
Eine Abweisungsquote von 30 Prozent, wie sie für das Jahr 2024 prognostiziert wurde, zeigt die Dringlichkeit der Situation. Jede Abweisung bedeutet, dass eine gewaltbetroffene Person möglicherweise ohne sicheren Unterschlupf bleibt. Dies kann gravierende Folgen für ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden haben.
Die Forderung nach mehr Schutzplätzen ist daher nicht nur eine politische Debatte, sondern eine Frage des grundlegenden Schutzes für gefährdete Menschen in der Region Basel. Es bleibt abzuwarten, wie schnell und umfassend der Grosse Rat auf diese breite politische Initiative reagieren wird.





