Das Bundesparlament hat eine neue Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern beschlossen. Diese Regelung sieht vor, dass Familien monatlich mindestens 100 Franken pro Kind und Kita-Wochentag erhalten. Die Finanzierung dieser neuen Leistung müssen jedoch die Kantone übernehmen, was auf Kritik stösst.
Wichtige Punkte
- Erwerbstätige Eltern erhalten mindestens 100 Franken pro Kind und Kita-Wochentag.
- Die Kantone sind für die Finanzierung der Betreuungszulage zuständig.
- Kritiker sehen darin eine Verletzung des Föderalismusprinzips.
- Die Zuständigkeit des Bundes für Kinderbetreuung wird infrage gestellt.
Neue Betreuungszulage: Eine Erleichterung für Familien?
Die familienergänzende Kinderbetreuung ist seit Langem ein zentrales Thema in der politischen Debatte. Viele Eltern, die arbeiten und gleichzeitig Kinder haben, stehen vor der Herausforderung, die Betreuung zu organisieren. In Städten wie Basel-Stadt führte dies bereits zu einem deutlichen Ausbau der Kita-Angebote.
Auf Bundesebene wurde die Unterstützung der Tagesbetreuung bisher durch ein befristetes Impulsprogramm geregelt, das mehrfach verlängert wurde. Nun soll eine dauerhafte Lösung geschaffen werden. Anfang Dezember haben National- und Ständerat eine sogenannte Betreuungszulage vereinbart.
Diese Zulage soll erwerbstätigen Eltern eine monatliche Unterstützung von mindestens 100 Franken pro Kind und Kita-Wochentag bieten. Ein Beispiel: Wer sein Kind an drei Tagen pro Woche in die Kita schickt, würde somit 300 Franken pro Monat erhalten. Diese Massnahme zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Familien zu verringern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Faktencheck
- Beschluss: National- und Ständerat haben sich auf die Betreuungszulage geeinigt.
- Höhe der Zulage: Mindestens 100 Franken pro Kind pro Kita-Wochentag.
- Ziel: Entlastung erwerbstätiger Eltern bei den Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung.
Kritik an der Finanzierung durch die Kantone
Der Beschluss des Bundesparlaments stösst jedoch auf vehemente Kritik, insbesondere wegen der Finanzierungsregelung. Der Bund hat festgelegt, dass die Kantone für die Finanzierung dieser Betreuungszulage aufkommen müssen. Das bedeutet, dass der Bund eine zusätzliche Leistung beschliesst, ohne selbst die Kosten zu tragen.
Diese Vorgehensweise wird von vielen als bundesparlamentarische Zechprellerei bezeichnet. Die Kantone müssen nun Wege finden, diese neuen Ausgaben zu decken, was oft zusätzliche Lohnabzüge für die Bevölkerung bedeutet. Das widerspricht einem grundlegenden Prinzip der Bundesverfassung, welches besagt, dass das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, auch über diese Leistung bestimmen kann (Artikel 43a Absatz 3 BV).
Dieses Prinzip soll verhindern, dass Leistungen beschlossen werden, für die man nicht selbst aufkommen muss. Kritiker werfen dem Bundesparlament vor, diese Regelung aus politischen Motiven zu missachten und damit die Verfassung zu schwächen.
«Das Bundesparlament beschliesst eine zusätzliche Leistung, ohne sich um deren Finanzierung zu kümmern. Das ist bundesparlamentarische Zechprellerei!»
Die Rolle des Föderalismus und kantonale Zuständigkeiten
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Zuständigkeit des Bundes in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Der Schweizer Föderalismus ist so aufgebaut, dass der Bund nur für jene Aufgaben zuständig ist, die ihm die Verfassung ausdrücklich zuweist (Artikel 3 und Artikel 42 Absatz 1 BV). Alle anderen Aufgaben liegen in der Verantwortung der Kantone.
Der Bund soll nur Aufgaben übernehmen, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung bedürfen (Artikel 43a Absatz 1 BV). Im Bereich der Kinderbetreuung haben die Kantone bisher eigenständig Regelungen getroffen, die ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen.
Die Frage, ob die Kinderbetreuung die Kraft der Kantone übersteigt, wird verneint. Die Kantone haben diese Aufgabe bisher nach ihren Vorstellungen geregelt. Ein Ausbau scheitert eher am politischen Willen. Auch die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung wird bestritten, da die Bedürfnisse der Bevölkerung stark variieren. Beispielsweise sind die Anforderungen in einem urbanen Kanton wie Basel-Stadt anders als in ländlichen Kantonen wie Solothurn, wo ein Ausbau im September mit 65 Prozent abgelehnt wurde.
Hintergrund Föderalismus
Die Schweiz ist ein föderalistischer Bundesstaat, in dem die Kantone traditionell viel Autonomie besitzen. Dieses System soll Bürgernähe, effiziente Aufgabenlösung und politische Innovationsfähigkeit fördern. Es ermöglicht den Kantonen, auf spezifische regionale Bedürfnisse einzugehen.
Schwächung der Verfassung und des Rechtsstaats
Durch die Übersteuerung des kantonalen politischen Willens in einem Bereich, für den der Bund nicht zuständig ist, ignoriert das Bundesparlament wichtige verfassungsmässige Grundsätze. Diese Vorgehensweise schwächt nicht nur die Bundesverfassung, sondern auch den Rechtsstaat als Ganzes. Es geht hier nicht um die Frage, ob ein Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung sinnvoll ist, sondern darum, wer darüber entscheiden und wer die Kosten tragen soll.
Die Einhaltung der selbst gegebenen Regeln der Bundesverfassung ist entscheidend für das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. Wenn der Bund schleichend und oft ohne klare Aufgabenzuweisung immer mehr Kompetenzen an sich zieht, untergräbt er die föderalistische Grundordnung.
Ein stärkerer Zentralismus wird nicht als Erfolgsmodell betrachtet. Wer über die Landesgrenzen blickt, sieht oft, wie sich Bürgerinnen und Bürger von einer zentralisierten Politik entfremden. Die Fähigkeit, vieles auf kantonaler oder sogar kommunaler Ebene selbst zu entscheiden, ist eine grosse Qualität der Schweiz und stärkt das Vertrauen in die Demokratie.
- Föderalismusvorteile: Bürgernähe, effiziente Aufgabenlösung, politische Innovationsfähigkeit.
- Gefahr des Zentralismus: Entfremdung der Bürger von der Politik, Schwächung der kantonalen Autonomie.
Es mag der Standpunkt vertreten werden, man solle solche Regeln nicht zu eng sehen, da der Ausbau der Kinderbetreuung eine gute Sache sei. Doch wer so denkt, sollte gewarnt sein: In der Schweiz sind die urbanen Kantone nicht immer in der Mehrheit. Der Bund versucht auch in anderen Bereichen, wie bei Mindestlöhnen oder Tempo 30, kantonale Entscheide zu übersteuern. Es ist daher wichtig, die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden gemeinsam zu verteidigen.





