In Birsfelden sorgt eine automatische Durchfahrtskontrolle für spürbar ruhigere Quartierstrassen, aber auch für eine Flut von Bussen und erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Seit der Einführung des Systems im September ist der Verkehr um durchschnittlich 25 Prozent zurückgegangen, doch die Massnahme steht nun vor Gericht auf dem Prüfstand.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Durchgangsverkehr in Birsfelder Quartierstrassen ist seit Einführung der Kontrolle um durchschnittlich 25 Prozent gesunken.
- Insgesamt wurden 29'000 Bussen à 100 Franken ausgestellt, was zu erheblichen Einnahmen für die Gemeinde führte.
- Zehn Autofahrer haben ihre Bussen angefochten; die Fälle sind bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hängig.
- Das Bundesamt für Strassen (Astra) äussert Bedenken, ob die Massnahme verhältnismässig ist und nicht einer unzulässigen Strassengebühr gleichkommt.
Ein System mit zwei Gesichtern
Für die Anwohner in Birsfelden ist die Wirkung der automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) im Alltag spürbar. Die Gemeinde berichtet von einer deutlich höheren Wohnqualität durch den reduzierten Schleichverkehr. Das Ziel, Autofahrer davon abzuhalten, Staus auf der Autobahn und der Hauptstrasse durch die Wohnquartiere zu umfahren, scheint erreicht.
Besonders stark war der Rückgang auf der Hardstrasse mit 30 Prozent und der Friedhofstrasse mit 27 Prozent. Auch die Buslinien profitieren laut Angaben der Gemeinde von geringeren Verspätungen durch Stau. Aus technischer Sicht funktioniere das System, das die Nummernschilder bei der Ein- und Ausfahrt erfasst, einwandfrei.
Von 1000 auf 70 Verstösse pro Tag
Die Anfangsphase des Systems war turbulent. Unmittelbar nach der Inbetriebnahme am 1. September wurden rund 1000 Verstösse pro Tag registriert. Diese Zahl brachte die Gemeindeverwaltung an ihre Kapazitätsgrenzen und sorgte für grosses Aufsehen.
Inzwischen hat sich die Lage normalisiert. Die Anzahl der täglichen Verstösse hat sich bei durchschnittlich 70 eingependelt. Dennoch ist die Gesamtbilanz beachtlich: 29'000 Bussen wurden bisher ausgestellt. Davon sind laut Gemeindeangaben inzwischen 62 Prozent bezahlt worden.
Die Funktionsweise der Kontrolle
Kameras erfassen die Nummernschilder von Fahrzeugen, die in die kontrollierten Zonen einfahren und diese wieder verlassen. Wer die Zone in weniger als 15 Minuten durchquert, gilt als Durchgangsverkehr und erhält eine Busse von 100 Franken. Wer länger als 15 Minuten im Gebiet verweilt, beispielsweise um jemanden zu besuchen oder etwas zu erledigen, wird nicht gebüsst.
Rechtliche Zweifel und politischer Widerstand
Trotz des Erfolgs bei der Verkehrsreduktion steht die Massnahme auf wackligen Beinen. Der Widerstand formiert sich sowohl von betroffenen Bürgern als auch von übergeordneten Behörden. Zehn Personen haben ihre Bussen angefochten, ihre Beschwerden werden derzeit von der Baselbieter Staatsanwaltschaft geprüft. Eine weitere Beschwerde wurde bei der Regierung eingereicht, weil eine Durchfahrtsbewilligung nicht erteilt wurde.
Die Gemeinde Birsfelden räumt ein, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine endgültige Entscheidung über die Rechtmässigkeit des Systems gibt. Die ausstehenden Gerichtsentscheide werden darüber befinden, ob die Kontrolle in ihrer jetzigen Form Bestand haben kann.
Die Position der Gemeinde
Martin Schürmann, Leiter der Gemeindeverwaltung Birsfelden, betonte in einem früheren Gespräch, dass die Massnahme nicht zur Generierung von Einnahmen diene. „Wir haben das nie gemacht, um Geld zu verdienen, sondern um den Verkehr zu reduzieren“, so Schürmann. Die Gemeinde beruft sich auf ihre Hoheit über die kommunalen Strassen und eine bestehende rechtliche Grundlage. Man gehe nicht davon aus, dass das Gesamtsystem verworfen werde, schliesse aber Anpassungen nicht aus.
Das Bundesamt schaltet sich ein
Besonders schwer wiegen die Bedenken des Bundesamts für Strassen (Astra). Zwar fällt die Verkehrsanordnung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Gemeinde, doch das Astra stellt die Verhältnismässigkeit infrage. Ein zentraler Punkt der Kritik ist die Frage, ob es sich bei dem Bussenmodell um eine Art „indirektes Road-Pricing“ handelt.
„Laut Schweizer Bundesverfassung ist die Benutzung von öffentlichen Strassen gebührenfrei“, erklärte Astra-Sprecher Thomas Rohrbach. Für die Einführung von Gebühren wäre eine Verfassungsänderung notwendig, über Ausnahmen müsste das Parlament entscheiden.
Das Astra beobachtet den Betrieb in Birsfelden genau und erwartet, dass ein Gericht die grundlegende Frage klären wird. Die rechtliche Auseinandersetzung könnte somit weitreichende Folgen haben, die über Birsfelden hinausgehen.
Was passiert bei einem negativen Urteil?
Die grosse Frage, die viele der gebüssten Autofahrer beschäftigt: Was geschieht, wenn ein Gericht die Durchfahrtskontrolle für unzulässig erklärt? Die Antwort der Gemeinde ist klar: Bereits bezahlte Bussen würden nicht zurückerstattet.
Laut Gemeindeverwalter Martin Schürmann müsse man ein Gerichtsurteil akzeptieren und die Verkehrsüberwachung gegebenenfalls anpassen oder den Fall an die nächsthöhere Instanz weiterziehen. Er geht davon aus, dass es letztlich auf den Einzelfall ankommen wird.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Birsfelder Modell als wegweisende Lösung zur Verkehrsberuhigung in die Geschichte eingeht oder als rechtlich unhaltbarer Versuch endet. Für die Anwohner bleibt die Hoffnung, dass die gewonnene Ruhe in ihren Strassen von Dauer sein wird – unabhängig vom Ausgang der juristischen Auseinandersetzungen.





